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V+ Plus IV Fonds, Schreiben Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr im Auftrag des Liquidators-Forderung berechtigt?

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Groß ist im Moment die Aufregung über das Schreiben an die Anleger des V+ Plus IV Fonds der Kanzlei Dr. Thomas Pforr, und das wohl dann auch mit Recht. Trotzdem sehen wir die Forderung von Dr. Thomas Pforr von der Höhe her nicht rechtlich gedeckt. Schaut man sich das BGH-Urteil genau an, das dieser Forderung zu Grunde liegt, dann findet man unter Ziffer 74/75 auf der linken Seite die wichtigsten Ausführungen dazu.

Hier heißt es: „Eine Einforderung rückständiger Einlagen zum Ausgleich zwischen den Gesellschafter kommt nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Regelfall allerdings erst dann in Betracht, wenn und soweit ein im Rahmen der Auseinandersetzungsrechnung zu erstellender Ausgleichsplan einen Passivsaldo zu Lasten des in Anspruch genommenen Gesellschafters ausweist.

Ob und inwieweit eine solche Auseinandersetzunsrechnung bzw. ein solcher Ausgleichsplan bisher aufgestellt worden ist und ob sich daraus ein Passivsaldo des Beklagten ergibt, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.“

Natürlich müssen die Anleger für die Liquidation des Fonds aufkommen, keine Frage. Das wird sicherlich auch jeder Anleger verstehen, aber es ist eben auch eine Frage der Höhe, die jeder Anleger zu leisten hat. Der grundlegende Fehler der Forderung des Liquidators, Rödl & Partner, liegt sicherlich darin, dass bis heute nicht nachgewiesen wurde, welche Kosten denn für die Liquidation wirklich entstehen. Insofern ist die Forderung aus unserer nichtjuristischen Sicht möglicherweise berechtigt, die Höhe aber streitig.

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