Ab 2025 werden erstmals bestimmte Krypto-Transaktionen in den USA automatisch an die Internal Revenue Service (IRS) gemeldet. Wer auf zentralisierten Handelsplattformen wie Coinbase oder Gemini handelt, muss damit rechnen, dass seine Transaktionen von diesen Brokern an die Steuerbehörde weitergeleitet werden.
Die neue Meldepflicht betrifft Börsen, die die digitalen Vermögenswerte ihrer Kunden verwahren. Dazu gehören:
Diese Unternehmen müssen nun die Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen ihrer Kunden erfassen und auf dem neuen Steuerformular 1099-DA dokumentieren. Die Formulare werden Anfang 2026 sowohl an die IRS als auch an die betroffenen Investoren verschickt.
Wichtig: Die Meldepflicht betrifft zunächst nicht die Anschaffungskosten (Cost Basis), die zur Berechnung steuerpflichtiger Gewinne oder Verluste notwendig sind. Diese Informationen müssen Broker erst ab Steuerjahr 2026 übermitteln.
Für Nutzer von dezentralen Börsen wie Uniswap oder Sushiswap gelten noch keine Meldepflichten. Diese Plattformen verwahren keine Kundengelder, sondern ermöglichen Peer-to-Peer-Handel (Wallet-to-Wallet-Transaktionen). Hier greifen die Drittmeldepflichten erst ab 2027.
Auch Anleger, die in Bitcoin-ETFs investiert haben, erhalten steuerliche Meldeformulare wie 1099-B oder 1099-DA. Diese Formulare enthalten nicht nur Verkaufsgewinne, sondern auch steuerpflichtige Transaktionen innerhalb des ETFs. Ähnlich wie bei Gold-ETFs kann es durch interne Umschichtungen des Fonds zu steuerpflichtigen Ereignissen kommen.
Experten empfehlen daher, sich steuerlich beraten zu lassen, um mögliche Steuerpflichten korrekt zu erfassen.
Die neuen Meldevorschriften bedeuten keine zusätzliche Steuer, sondern dienen lediglich dazu, die Steuerkonformität zu verbessern. Die US-Regierung erwartet, dass durch die neue Regelung Fehlangaben und Steuerhinterziehung reduziert werden.
Die Finanzbehörden betonen: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig – und wer sie bisher nicht gemeldet hat, sollte dies spätestens jetzt tun.
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