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USA: Umstrittener Abschiebeflug nach Südsudan mit verurteilten Straftätern an Bord

rolandmey (CC0), Pixabay
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Am 20. Mai 2025 organisierte das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) einen Abschiebeflug mit acht ausländischen Staatsangehörigen, die in den USA wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden. Das Ziel: Südsudan – ein Land, mit dem viele der Betroffenen keinerlei Verbindung haben. Nun wird die Maßnahme von Gerichten, Familienangehörigen von Opfern und Menschenrechtsorganisationen stark kritisiert.

Verstoß gegen Gerichtsbeschluss

Ein Bundesrichter in Massachusetts, Brian Murphy, stellte am 21. Mai fest, dass der Abschiebeflug gegen seine frühere Anordnung verstoßen habe. Diese sah vor, dass Betroffene vor einer Abschiebung ausreichend informiert werden und Gelegenheit haben müssen, Einwände zu erheben – insbesondere, wenn sie in ein Drittland geschickt werden, mit dem sie keine persönliche oder rechtliche Bindung haben.

Murphy entschied, dass die betroffenen Personen vorerst in US-Gewahrsam bleiben müssen, bis sogenannte „Credible Fear Interviews“ abgeschlossen sind – Anhörungen, in denen festgestellt wird, ob die Betroffenen berechtigte Angst vor Verfolgung oder Gewalt im Zielland haben.

Opferfamilien und Anwälte protestieren

Besonders emotional reagierte die Familie eines der Opfer: Thongxay Nilakout, ein Staatsbürger von Laos, wurde 1994 wegen Mordes an der deutschen Touristin Gisela Pfleger in Kalifornien verurteilt. Ihre Tochter, die Historikerin Dr. Birte Pfleger, kritisierte die Entlassung Nilakouts auf Bewährung im Jahr 2023 und seine spätere Abschiebung: „Das US-Rechtssystem hat doppelt versagt – auf staatlicher und auf föderaler Ebene“, schrieb sie in einem Statement an USA TODAY. Sie betonte, dass ihr Vater, der das Verbrechen überlebte und inzwischen 93 Jahre alt ist, nichts von der Entlassung oder Abschiebung erfahren habe.

Ein weiterer Fall wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens auf: Kyaw Mya, ein Flüchtling aus Burma (Myanmar), wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Sein Anwalt verlor im März 2025 den Kontakt zu ihm. Es stellte sich später heraus, dass Mya in einem texanischen ICE-Gewahrsam festgehalten wurde – und offenbar nach Südsudan überstellt wurde, obwohl er dort keine Herkunft oder Sprachkenntnisse hat. Sein Anwalt bezeichnete dies als „rechtlich fragwürdig“.

Liste der abgeschobenen Personen

Laut Angaben des DHS handelt es sich bei den acht abgeschobenen Personen um Männer, die schwere Straftaten wie Mord, Sexualdelikte, Raub oder Drogenhandel begangen haben. Unter ihnen befinden sich Staatsangehörige aus Kuba, Laos, Mexiko, Burma, Vietnam und Südsudan. Zwei der Betroffenen stammen aus Burma – einem Land, das wie Südsudan unter instabilen politischen Verhältnissen leidet.

Hier eine Übersicht:

  • Enrique Arias-Hierro (Kuba): Verurteilt wegen Totschlags und Entführung.
  • Jose Rodriguez-Quinones (Kuba): Verurteilt wegen versuchten Mordes und Drogendelikten.
  • Thongxay Nilakout (Laos): Verurteilt wegen Mordes an einer deutschen Touristin.
  • Jesus Munoz-Gutierrez (Mexiko): Verurteilt wegen Mordes.
  • Dian Peter Domach (Südsudan): Mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Raubes und illegalem Waffenbesitz.
  • Kyaw Mya (Burma): Verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
  • Nyo Myint (Burma): Verurteilt wegen Vergewaltigung.
  • Tuan Thanh Phan (Vietnam): Verurteilt wegen Mordes und Körperverletzung.

Kritik an Kommunikation des DHS

Bei einer Pressekonferenz forderte DHS-Sprecherin Tricia McLaughlin die Medien auf, sich auf die Opfer der Verbrechen zu konzentrieren. Sie nannte die abgeschobenen Personen „Monster“ und forderte: „Erzählt die Geschichten der unschuldigen Amerikaner, die sie verletzt haben.“

Kritiker argumentieren jedoch, dass selbst bei schwersten Straftätern grundlegende rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden müssen – insbesondere, wenn es um die Abschiebung in unsichere Drittländer geht.


Kommentar:
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Menschenrechtspraxis in der US-Einwanderungspolitik auf. Selbst bei schwerkriminellen Ausländern sind faire Verfahren und transparente Abläufe zwingend erforderlich, um internationalen Standards gerecht zu werden.

 

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