Musikproduzent und Unternehmer Sean „Diddy“ Combs konnte in einer laufenden Zivilklage wegen sexueller Übergriffe einen juristischen Teilerfolg erzielen. Ein Gericht in New York beschränkte am 8. Juli die zulässigen Vorwürfe im Verfahren auf Vorkommnisse ab dem 19. Dezember 2000 – dem Datum, an dem das städtische Gesetz gegen geschlechtsbezogene Gewalt in Kraft trat.
Die Klägerin April Lampros hatte Combs beschuldigt, sie zwischen 1995 und 2001 mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben – u. a. unter Zwang mit Drogenkonsum. Drei der vier ursprünglichen Anklagepunkte sowie die Klage gegen Diddys damalige Musiklabels hatte Lampros bereits Anfang 2025 zurückgezogen.
Laut Diddys Anwälten zeigt das Urteil, dass der Antrag auf Abweisung „größtenteils erfolgreich“ gewesen sei. Lampros‘ Anwalt hingegen erklärte: „Es geht jetzt erst richtig los – die Spielzeit ist vorbei“, und kündigte weitere juristische Schritte an.
Combs bestreitet alle Vorwürfe. Insgesamt wurden über 70 Klagen wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihn erhoben. Am 2. Juli wurde er in einem separaten Strafverfahren in New York wegen Förderung der Prostitution verurteilt, blieb aber bei den schwerwiegenderen Anklagepunkten – darunter Menschenhandel – freigesprochen. Der 55-Jährige sitzt seit September 2024 in Haft. Das Strafmaß soll am 3. Oktober verkündet werden.
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