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US-Richterin kippt Trumps Pass-Richtlinie für trans und nicht-binäre Personen – vorerst

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Ein Bundesrichter in Massachusetts hat am 18. April eine bedeutende Entscheidung im laufenden Rechtsstreit um die Pass-Richtlinie der Trump-Regierung getroffen: Sechs trans- und nicht-binäre Personen dürfen vorerst Pässe erhalten, die ihrem selbst gewählten Geschlecht entsprechen – trotz eines entsprechenden Verbots durch eine präsidiale Anordnung.

Hintergrund: Trumps Befehl zur Geschlechtsdefinition

Seit Donald Trumps Rückkehr ins Amt am 20. Januar 2025 erkennt die US-Regierung nur noch zwei Geschlechter an – männlich und weiblich, basierend ausschließlich auf dem bei Geburt eingetragenen Geschlecht. Das US-Außenministerium setzte daraufhin neue Passregeln um, die diese Vorgabe widerspiegeln.

Damit wurde eine jahrzehntelange Praxis beendet, die es Menschen ermöglichte, ihren Geschlechtseintrag auf dem Pass nach ihrer Geschlechtsidentität anzugeben. Unter Präsident Joe Biden war 2022 sogar die Einführung eines neutralen „X“-Eintrags erfolgt.

Die Entscheidung der Richterin

Richterin Julia Sobick urteilte nun, dass die klagenden Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit im Verfahren obsiegen könnten. Ihre Begründung: Die neue Passpolitik verstoße gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung und sei „willkürlich und diskriminierend“.

„Die Executive Order und die Pass-Richtlinie beruhen auf irrationalen Vorurteilen gegenüber trans Amerikanern und verstoßen gegen das verfassungsmäßige Versprechen von Gleichheit für alle“, so Sobick in ihrer schriftlichen Entscheidung.

Zudem sei die Richtlinie nicht ordnungsgemäß nach den Anforderungen des Verwaltungsrechts (Administrative Procedure Act) und der Paperwork Reduction Act eingeführt worden.

Nur begrenzter Geltungsbereich

Im Gegensatz zu früheren Urteilen gegen Trump-Politik – etwa zu Geburtenrecht oder Militärdienst – hat Sobick den Passbefehl nicht landesweit außer Kraft gesetzt. Ihre einstweilige Verfügung gilt lediglich für die sechs Kläger:innen. Diese dürfen nun wieder den Eintrag „X“ als Geschlecht auf ihren Pässen nutzen.

Die Entscheidung betont allerdings die potenziellen Gefahren und Benachteiligungen durch unpassende Geschlechtseinträge auf offiziellen Dokumenten – insbesondere auf Reisen, wo sich etwa Angaben im Führerschein und Pass widersprechen können und so zu Verdachtsmomenten oder Belästigungen durch Sicherheitsbehörden führen.

Die Kläger:innen im Überblick

Die vom Urteil direkt betroffenen Personen sind:

  • Ashton Orr (West Virginia)
  • Zaya Perysian (Kalifornien)
  • Sawyer Soe und Bella Boe (beide aus Massachusetts, unter Pseudonym)
  • Chastain Anderson (Virginia)
  • Drew Hall (Wisconsin)

Reaktionen

Li Nowlin-Sohl, Anwältin der ACLU, die die Kläger:innen vertritt, nannte die Entscheidung einen „kritischen Sieg gegen Diskriminierung“ und eine „historische Errungenschaft im Kampf gegen die Marginalisierung trans Menschen durch diese Regierung“.

Die Trump-Regierung selbst hat bislang keine Stellungnahme abgegeben. Das Außenministerium erklärte lediglich, man kommentiere laufende Verfahren grundsätzlich nicht.

Ausblick

Die grundsätzliche Frage, ob der Staat Personen rechtlich auf ein bei Geburt eingetragenes Geschlecht festlegen darf – unabhängig von Identität oder medizinischer Transition – wird voraussichtlich in den kommenden Monaten durch mehrere Instanzen gehen. Für die betroffenen Kläger:innen bedeutet der Richterspruch jedoch vorerst mehr Sicherheit – und einen wichtigen Etappensieg im juristischen Ringen um Anerkennung und Gleichstellung.

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