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US-Gericht stoppt vorerst Abschiebung von mehr als 600 Kindern nach Guatemala

ElisaRiva (CC0), Pixabay
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In den USA hat ein Gericht die geplante Abschiebung von über 600 unbegleiteten Kindern nach Guatemala gestoppt. Nach Medienberichten gab das Gericht am Sonntag einem Eilantrag der Menschenrechtsorganisation „National Center for Youth Law“ statt. Damit sind die Minderjährigen für mindestens 14 Tage vor einer Rückführung in ihr Heimatland geschützt.

Menschenrechtsorganisation wirft Regierung Misshandlung vor

Die Organisation hatte der US-Regierung vorgeworfen, die Kinder unter Missachtung grundlegender Schutzrechte behandelt zu haben. In der Klageschrift hieß es, die Behörden hätten versucht, „schutzbedürftige, verängstigte Kinder aus ihren Betten zu reißen und sie in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen unmittelbare Gefahren drohten“. Viele der betroffenen Kinder stammen aus besonders armen Regionen Guatemalas und hatten die Flucht in die USA allein angetreten.

Zusammenhang mit verschärfter Abschiebepraxis

Der Fall reiht sich ein in eine Reihe juristischer Auseinandersetzungen über die Migrationspolitik der Regierung von Präsident Donald Trump. Erst am Freitag hatte eine Bundesrichterin ein Verfahren blockiert, mit dem Migrantinnen und Migranten seit Januar 2025 unter vereinfachten Regeln und ohne Gerichtsanhörung abgeschoben werden konnten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Praxis als rechtswidrig und unmenschlich.

Politisch brisante Debatte

Die Abschiebung unbegleiteter Kinder gilt in den USA seit Jahren als hoch umstritten. Befürworter einer strikten Migrationspolitik argumentieren, dass das Land seine Grenzen besser schützen müsse. Kritiker sehen in den Maßnahmen einen Verstoß gegen internationales Recht und gegen den Schutz von Minderjährigen, die nach internationalen Standards besonders vulnerable Gruppen darstellen.

Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts ist die Abschiebung der Kinder zwar zunächst gestoppt, doch gilt dies nur für zwei Wochen. Ob die US-Regierung ihre Pläne danach weiterverfolgen darf oder ob ein dauerhafter Schutz für die Betroffenen entsteht, muss in den kommenden Verhandlungen geklärt werden.

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