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Urteil: Beschluss gegen Matthias Klein, c/o Cleantech Management GmbH

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
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Heute hat man uns einen Beschluss des Landegerichtes Frankfurt übermittelt. Es ging um den Vorgang:

Matthias Klein, c/o Cleantech Management GmbH, Hanauer Landstr. 291 b, 60314 Frankfurt am Main,
vertreten durch
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. clover law Rechtsanwälte Gamer Siegmund Partnerschaft, Rückerstraße 4, 10119 Berlin

gegen Thomas Bremer, Jordanstrasse 12, 04177 Leipzig.

Jener Matthias Klein hat einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unsere Berichterstattung gestellt. Diesem Antrag ist das Landgericht Frankfurt nicht gefolgt, hat somit den Erlass dieser beantragten einstweiligen Verfügung abgelehnt. Unsere Berichterstattung wurde letztlich damit, in der Konsequenz, als richtig bestätigt.

Nun hat Matthias Klein natürlich noch die Möglichkeit zum OLG zu gehen, ob er das dann auch so tun wird, das wissen wir natürlich im Moment nicht. Insofern sehen wir das einmal als Etappenerfolg, mehr aber auch nicht. Trotzdem freut man sich dann über solch einen Beschluss natürlich auch.

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