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Urteil im Staatsschutzverfahren: Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag den 32-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen Youssef El A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts war El A. seit Anfang 2022 für den marokkanischen Geheimdienst DGED tätig. Über seinen Mittelsmann, den bereits 2023 verurteilten Mohamed A., lieferte er Informationen über zwei in Deutschland lebende Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung. Besonders brisant: El A. hatte die Bewegung früher selbst unterstützt, bevor er Informationen über seine ehemaligen Mitstreiter weitergab.

Die Hirak-Bewegung, getragen vor allem von der berberischen Bevölkerung im Rif, gilt als eine der bedeutendsten Protestbewegungen in Marokko seit dem Arabischen Frühling. Sie setzt sich für die Entwicklung der Rif-Region, gegen Korruption und Polizeiwillkür ein und fordert teilweise sogar eine unabhängige „Rif-Republik“. Ihre Aktivitäten in Europa beschränken sich auf friedliche Demonstrationen und Auftritte in sozialen Medien.

Bereits am 31. August 2023 war Mohamed A. vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen gleicher Vorwürfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden – dieses Urteil ist rechtskräftig. El A. hingegen konnte erst im Dezember 2024 vor Gericht gestellt werden, nachdem er in Spanien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war.

Der Generalbundesanwalt hatte in seinem Schlussplädoyer ebenfalls eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung sprach sich für ein milderes Strafmaß aus.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Geständnis des Angeklagten, durch das die Hauptverhandlung erheblich verkürzt wurde. Auch seien die ausgespähten Aktivisten ohnehin bereits öffentlich als Regierungskritiker in Erscheinung getreten. Negativ ins Gewicht fiel jedoch, dass El A. Informationen über frühere Vertraute preisgab und diese dadurch bei einer möglichen Rückkehr nach Marokko mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen. Zudem ist er bereits vorbestraft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet. Der Generalbundesanwalt kann jedoch innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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