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Urteil im „Schweizer-Schüler-Prozess“

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Die Jugendkammer des Landgerichts München verhängte für zwei der Angeklagten Jugendstrafen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung von sieben Jahren bzw. vier Jahren und zehn Monaten.
Der Dritte bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die damals 16-Jährigen hatten Ende Juni vergangenen Jahres bei einer Klassenfahrt wahllos fünf Passanten überfallen und brutal zusammengeschlagen.

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