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Urteil gegen S&K Berater

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Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt eine Beratungsfirma, weil sie einen Anleger falsch über ein Investment in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beraten hat (Az. 2-07 O 50/16).

Die Beratungsfirma hat der Gerichtsentscheidung zufolge eine Zahlung von 16.000 Euro an den von der Kanzlei Sommerberg LLP vertretenen S&K-Fondsanleger zu leisten. Auch der Zinsschaden ist dem Anleger zu ersetzen. „Damit wurde unserer Klage in allen Punkten stattgegeben“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP.

Der Anleger hatte sich 2011 mit 16.000 Euro an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beteiligt. Diese Geldanlage wurde dem Anleger von einer Beratungsfirma vermittelt, die offenbar auch zahlreichen anderen Anleger empfahl, sich am S&K-Fonds zu beteiligen.

Dazu Anwalt Krajewski: „Die Sache ist kein Einzelfall. Uns ist bekannt, dass die Beratungsfirma auch einer großen Anzahl weiterer Privatpersonen den Fonds aufgeschwatzt hat. In allen uns bekannten Fällen hat die Beratungsfirma aber die Risiken der Fondsanlage verschwiegen oder total verharmlost. Offenbar hatte die Falschberatung hier System!“

Auch in dem vorliegenden Fall war die Beratung fehlerhaft. Über die Risiken, insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des angelegten Geldes wurde der klagende Anleger nicht aufgeklärt. Unterbleibt jedoch eine solche Risikoaufklärung, ist die Beratung abhängig von den konkreten Einzelfallumständen falsch und die Beratungsfirma macht sich dann schadensersatzpflichtig.

Auch das Landgericht Frankfurt am Main geht von einer solchen Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung aus. Daher hat es die Beratungsfirma verurteilt, dem Anleger den in den S&K-Fonds investierten Betrag von 16.000 Euro vollständig zu ersetzen.

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