VerbraucherschutzinformationenVertriebe

Urteil: Badenia Bausparkasse

Teilen

Im Fall Badenia Bausparkasse gibt es ein neues Urteil des BGH, das im Tenor die alten bereits gefällten Urteile bestätigt.Nun bietet die Badenia wohl Ihren Kunden Vergleiche an, aber das ist ja nur ein Teil der Wahrheit.

Zweifellos „kriminelle Machenschaften“ haben das System „Badenia“ beherrscht, ohne das die Badenia selbst – als Unternehmen – sicherlich davon etwas wusste – als das herauskam, war es sicherlich schon zu spät. Die Folgen kennen wir seit Jahren aus der Presse. Man muss sich jetzt aber auch die Frage stellen, wenn die Badenia hier Vergleiche anbietet an ihre geschädigten Kunden, wo hält sich dann die Badenia möglicherweise wieder „schadlos“. Nun, die Badenia wird möglicherweise versuchen, die damaligen Vermittler in Regress für ihr entstandene Schäden zu nehmen. Das könnte noch sehr spannend werden in den nächsten Jahren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...

Verbraucherschutzinformationen

„Shrinkflation“: Iglo nach Reduktion der Füllmenge verurteilt – erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer nicht deutlich...