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Urteil

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Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe.Kein gutes Urteil für die Musikindustrie. Sie hatte sich eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils gewünscht. Hier war der Beklagte zu 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden.

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