Allgemeines

Urteil

Teilen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 schuldig gesprochen. Die Richter verurteilten sie heute zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Luxus, Lügen und Millionen: Der Fall der angeblichen Society-Betrügerin

In den exklusiven Vierteln von Mayfair in London und Monaco war Ekaterina...

Allgemeines

Der Admiral im Zentrum von Trumps Iran-Krieg

Während der Krieg zwischen den USA, Israel und dem Iran immer weiter...

Allgemeines

Goldco oder American Hartford Gold? Zwei bekannte Anbieter für Gold-IRAs im Vergleich

Edelmetalle wie Gold und Silber gelten für viele Anleger als Möglichkeit, ihr...

Allgemeines

Atomkraft gegen Wassermangel? Gigantischer Plan soll Wasserkrise im Westen der USA lösen

Im trockenen Südwesten der USA spitzt sich die Wasserkrise dramatisch zu. Der...