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Urteil

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OLG Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 11. Oktober 2024 die 33-jährige Zuhal A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Lebensweg und Radikalisierung:

  • Deutsche Staatsbürgerin mit afghanischen Wurzeln
  • Schwierige Kindheit geprägt von familiärer Gewalt
  • Hinwendung zum islamistischen Salafismus ab 2008
  • Heirat mit einem Konvertiten und gemeinsame jihadistische Überzeugungen

Auswanderung und Leben beim IS:

  • 2011: Ausreise nach Pakistan mit zwei Kleinkindern
  • Anschluss an die „Islamische Bewegung Usbekistan“ (IBU)
  • Nach Tod des ersten Ehemanns: Zwangsheirat und Flucht
  • 2014: Dritte Ehe und Übersiedlung in IS-Gebiet in Syrien
  • Unterstützung des IS durch Haushalt und Kinderversorgung
  • Mitarbeit im „Märtyrerbüro“ des IS

Flucht und Rückkehr:

  • März 2019: Ergeben an kurdische Einheiten in Baghuz
  • Internierung in verschiedenen Lagern in Nordsyrien
  • November 2022: Rückführung nach Deutschland und Festnahme

Urteilsbegründung:

  • Strafmildernd: Umfassendes Geständnis, keine Vorstrafen, Distanzierung vom IS
  • Bewährung aufgrund positiver Entwicklung seit Tatbegehung

Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.

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