OLG Frankfurt verurteilt IS-Rückkehrerin zu Bewährungsstrafe
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 11. Oktober 2024 die 33-jährige Zuhal A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Lebensweg und Radikalisierung:
Auswanderung und Leben beim IS:
Flucht und Rückkehr:
Urteilsbegründung:
Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben.
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