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Urteil

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Unter der Überschrift „V+ Kids = Vermögen“ wurde auch für den V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG für den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen für Kinder geworben. In einer weiteren durch die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte beantragten Entscheidung hat ein Amtsgericht die Genehmigung eines auf über 25 Jahre angelegten Vertrages abgelehnt.
Im Oktober 2011 hatte sich ein elf-jähriges Kind, vertreten durch seinen Vater, als mittelbarer Kommanditgesellschafter verpflichtet, eine Hafteinlage von insgesamt Euro 15.000,00 an dem V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG durch eine Anzahlung von Euro 3.000,00 und sodann durch monatliche Raten von Euro 50,00 über die Dauer von 25 Jahren zu zahlen.

Das hierzu angerufene Amtsgericht Eggenfelden, Abteilung für Familiensachen, hat in einem Beschluss vom Dezember 2016 entschieden, dass die Genehmigung des Vertragsabschlusses zu versagen war. Das Amtsgericht hat in der Begründung der Entscheidung festgehalten „die Genehmigung entspricht nicht dem Kindeswohl und war daher zu versagen“.

Weiter hat das Amtsgericht in dem Beschluss festgehalten „Allein die möglichen Risiken machen die Anlage schlichtweg ungeeignet als Geldanlage für ein minderjähriges Kind und daher auch nicht genehmigungsfähig. Daran ändert nichts, dass die Zahlungen durch die Eltern erfolgten; Vertragspartner ist das Kind und daher auch Risikoträger“.

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