Der Radiovermarkter RMS darf die Programme der Senderkette Radio Group nicht von der Vermarktung ausschließen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. RMS sei als Marktführer aufgrund des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots verpflichtet, Werbezeiten der Radio Group-Sender zu gleichen Bedingungen wie die anderer Sender zu vermarkten. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Streit in die nächste Instanz geht.
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