Im Prozess gegen sieben Männer aus den Niederlanden im Alter zwischen 20 und 33 Jahren, die sich wegen Sprengstoffexplosionen und Bandendiebstahl verantworten müssen, wird das Urteil am Montag, den 10. März 2025, erwartet. Die Verhandlung beginnt um 11:00 Uhr in Saal A 223 des Landgerichts Osnabrück (Schwurgerichtssaal).
Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten sollen im Zeitraum vom 7. August 2021 bis zum 14. November 2023 in Osnabrück und weiteren Orten gemeinsam und gewerbsmäßig in 22 Fällen Geldautomaten gesprengt und dabei Beträge in Höhe von insgesamt zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro erlangt haben. In mehreren Fällen kam es nur zu versuchten Taten: In 4 Fällen wurde die Sprengstoffexplosion lediglich angestrebt, in 6 Fällen blieb es beim Versuch des Diebstahls.
Die Angeklagten sollen eine kriminelle Gruppe gebildet haben, die mit leistungsstarken Fahrzeugen nachts Geldautomaten ausgespäht und gesprengt hat, um an das Bargeld zu gelangen. Nach den Taten sollen sie mit den erbeuteten Geldern ins Ausland geflüchtet sein. An den gesprengten Automaten sowie an angrenzenden Gebäuden entstanden Sachschäden.
Verlauf des Prozesses: Der Prozess, der am 10. Dezember 2024 begann, hat bislang 11 weitere Verhandlungstermine umfasst. Zu Beginn fanden erfolgreiche Verständigungsgespräche zwischen der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern und dem Gericht statt. Dabei legten die Angeklagten detaillierte Geständnisse ab, die zum Nachweis des zur Last gelegten Sachverhalts dienten. Im Gegenzug wurden von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht Strafrahmen für die zu erwartenden Strafen genannt.
Am 3. März 2025 hielt die Staatsanwaltschaft ihr Schlussplädoyer und beantragte Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 6 Monaten bis zu 8 Jahren und 9 Monaten. Die Verteidigung beantragte überwiegend, die Strafen an der Untergrenze der vereinbarten Strafrahmen anzusetzen.
Zukünftige Verhandlungsschritte: Am 10. März 2025 wird noch das Schlussplädoyer eines Angeklagten erwartet, bevor den Angeklagten das sogenannte „letzte Wort“ eingeräumt wird. Im Anschluss wird sich die Kammer zur Beratung zurückziehen, und eine Urteilsverkündung wird ab 11:00 Uhr erwartet.
Medieninformation: Interessierte Medienvertreter sind herzlich eingeladen, bei Beginn der Verhandlung am 10. März 2025 bei Einzug des Gerichts im Saal A 223 zu filmen und zu fotografieren. Abbildungen der Angeklagten sind dabei durch geeignete technische Maßnahmen zu anonymisieren (z. B. „pixeln“). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet.
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