Allgemeines

Unzulässig

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig

Die BaFin stellt klar, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Trading Apps oder Tradingportalen keine Dark Patterns verwenden dürfen. Von Dark Patterns spricht man, wenn in Entscheidungsumwelten von Apps oder Webseiten einzelne Schaltflächen im Vergleich zu anderen deutlich kontrastärmer, ausgegraut oder transparent gestaltet werden, für Nutzer also insgesamt schlechter wahrnehmbar sind. Das kann Verbraucher dazu verleiten, andere Handlungsoptionen nicht umfassend wahrzunehmen und abzuwägen. Die Verwendung von Dark Patterns in Trading Apps oder Tradingportalen ist deshalb irreführend und unredlich und daher im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder -nebendienstleistungen nach § 63 Abs. 6 Satz 1 WpHG unzulässig.

Außerdem macht die BaFin deutlich, dass relevante und wichtige Schaltflächen in Trading Apps und Tradingportalen, etwa zum Abbrechen eines Geschäfts, auch nicht gänzlich fehlen dürfen. Bietet ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Schaltfläche für eine wichtige und relevante Entscheidungsalternative nicht an, verstößt es ebenfalls gegen das Gebot der Redlichkeit nach § 63 Abs. 6 Satz 1 WpHG.

Die BaFin hat zwei neue FAQ zu den MiFID II-Wohlverhaltensregeln nach §§ 63ff. Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind aufgefordert, ihren Online-Auftritt dahingehend zu überprüfen. Soweit die BaFin bereits durch eigene Prüfungshandlungen Dark Patterns in Trading Apps identifiziert hat, wird sie dies zeitnah gegenüber den betroffenen Unternehmen adressieren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vom Finanzminister zum Autoverkäufer – Christian Lindner auf der Suche nach echtem Drehmoment

Die Anzüge sind geblieben, nur das Parkett ist jetzt aus Beton: Christian...

Allgemeines

Ein Kind hat getötet – was bleibt?

Yosef ist tot. Ein Junge, mutmaßlich zwölf Jahre alt, hat ihn getötet....

Allgemeines

3‑Doors‑Down‑Frontmann Brad Arnold im Alter von 47 Jahren gestorben

Der Sänger und Frontmann der US‑Rockband 3 Doors Down, Brad Arnold, ist...

Allgemeines

Französischer Ex-Minister Jack Lang tritt wegen Epstein-Verbindungen zurück

Der frühere französische Kulturminister Jack Lang ist wegen seiner Verbindungen zum verurteilten...