Startseite Vorsicht BAFIN Unzer E-Com GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest (ZAG)
BAFIN

Unzer E-Com GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest (ZAG)

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat gegen die Unzer E-Com GmbH mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. September 2022 auf Grundlage des § 64 Absatz 3 Nr. 5a des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG) in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602) ein Bußgeld in Höhe von 350.000 Euro festgesetzt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...

BAFIN

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten von der E-Mail-Adresse info@lgimeu.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse info[at]lgimeu(.)com versandt...

BAFIN

Dukas-Global: BaFin warnt vor der Website dukas-global.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Dukas-Global. Es besteht der Verdacht,...