Das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen bedeutet einen Verstoß gegen das EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg. Die spanische Gesetzgebung gewähre den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in den Hypothekenverträgen, entschieden die Richter.
Kommentar hinterlassen