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UNN-Finance GmbH – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen  der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119869 eingetragenen UNN-Finance GmbH, Papenhuder Straße 30, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Wroblewski

 

Geschäftszweig: Vermittlung von Versicherungen etc.

 

ist am 30.04.2015, um 14:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Albert-Einstein-Ring 11/15, 22761 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

67g IN 166/15
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2015

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