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Ein Unternehmen für Fluggastkontrollen hatte seinen Mitarbeiterinnen vorgeschrieben, BHs oder Unterhemden zu tragen. Solche Kleidervorschriften sind rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Es handele sich um keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.

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