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Unabhängigkeit von Versicherungsvermittlern

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Vermittler, die auf Provisionsbasis arbeiten, können nicht als völlig unabhängig betrachtet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht seine Position durch zwei Gerichtsurteile bestätigt: Versicherungsvermittler dürfen nicht den Anschein erwecken, unabhängige Berater zu sein, wenn sie von Versicherern oder Finanzinstituten entlohnt werden. Der vzbv setzt sich für klare Bezeichnungen ein und verlangt, dass nur diejenigen sich als „unabhängig“ bezeichnen dürfen, die ausschließlich durch ihre Klienten bezahlt werden. In der Praxis suchen viele, die eine Versicherung oder Finanzanlage suchen, Rat bei Vermittlern. Werden diese als „unabhängige Berater“ wahrgenommen, entsteht leicht der Eindruck einer Honorarberatung, die ohne provisionsbedingte Interessenkonflikte auskommt. Zwei Urteile unterstützen nun die vzbv-Sichtweise, wonach eine Beratung nicht als unabhängig bezeichnet werden darf, wenn Vermittler von der Produktseite Vergütungen empfangen.

„Klare Transparenz ist für Konsumenten essentiell, damit sie verstehen, ob sie mit einer echt unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsbasierten Vermittlung zu tun haben“, betont David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. Die Gerichtsfälle gegen „Die Finanzprüfer“ und „Finanzberatung Schorn“ illustrieren die Notwendigkeit der Unterscheidung: Ohne entsprechende Zulassung darf keine Versicherungsberatung als solche angeboten werden, und das Bewerben einer „unabhängigen Beratung“ ist irreführend, wenn parallel Provisionen vereinnahmt werden.

Diese Entscheidungen sind wegweisend für die Erkennbarkeit echter unabhängiger Beratung und helfen Verbrauchern, bewusste Entscheidungen zu treffen. Der vzbv fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, wer sich „unabhängig“ nennen darf, um derartige Missverständnisse künftig auszuschließen. Die europäische Regulierung im Rahmen der Retail Investment Strategy bietet Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz, erfüllt aber nach Meinung des vzbv die Anforderungen noch nicht vollständig.

„Es liegt an der EU, mit der Retail Investment Strategy eine klare Linie vorzugeben, damit in Deutschland keine irreführende Werbung mit der Unabhängigkeit von Versicherungsvermittlern stattfindet. Eine wirklich unabhängige Beratung sollte frei von jeglichen Zahlungen der Produktanbieter an den Berater sein“, erklärt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv.

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