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Überprüfung des MABEWO Prospekts gemäß den Anforderungen von BaFin (Deutschland) und FINMA (Schweiz)

Tumisu (CC0), Pixabay
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1. Grundsätzliche Anforderungen von BaFin und FINMA

a) BaFin (Deutschland)
Die BaFin stellt folgende Anforderungen an einen Wertpapierprospekt:

  • Genehmigungspflicht: Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren ist eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich (§ 3 WpPG).
  • Inhaltliche Anforderungen: Der Prospekt muss die wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen transparent darstellen (§ 7 WpPG).
  • Risikoaufklärung: Investoren müssen umfassend über Anlagerisiken, Totalverlustrisiken und Unsicherheiten informiert werden.
  • Hinweis auf die Genehmigung: Jeder Prospekt muss einen Hinweis darauf enthalten, dass er durch die BaFin genehmigt wurde.
  • Sprachregelung: Wenn der Prospekt sich an deutsche Anleger richtet, muss er in deutscher Sprache vorliegen.

b) FINMA (Schweiz)
Die FINMA fordert gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG):

  • Prospektpflicht: Ein öffentlicher Prospekt muss durch eine genehmigte Prüfstelle (FINMA oder eine von ihr anerkannte Stelle) geprüft sein.
  • Umfassende Risikodarstellung: Der Prospekt muss sämtliche relevanten Risiken und die finanzielle Lage des Emittenten transparent darstellen.
  • Transparenz: Anleger müssen umfassend informiert sein, insbesondere über die Risikofaktoren und die Kapitalstruktur.
  • Dokumentation und Veröffentlichung: Der Prospekt muss offiziell veröffentlicht und für Anleger leicht zugänglich sein.

2. Analyse des MABEWO Prospekts

a) Emissionscharakter und Angebot:

  • Der Prospekt weist darauf hin, dass er kein öffentliches Angebot zum Kauf oder Verkauf darstellt.
  • Dennoch werden die Partizipationsscheine detailliert beschrieben, einschließlich der Ausgabebeträge und der geplanten Verwendung.
  • Problematisch ist, dass trotz der expliziten Nicht-Angebotsdeklaration die Informationen potenziell als Werbung interpretiert werden könnten.

b) Genehmigung durch BaFin und FINMA:

  • Der Prospekt enthält keinen Hinweis auf eine Genehmigung durch die BaFin oder FINMA.
  • Dies ist kritisch, da bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren eine Genehmigung zwingend erforderlich ist.
  • Auch wenn die Emittentin erklärt, dass der Prospekt kein Verkaufsangebot darstellt, kann bereits die Verteilung des Dokuments als Werbemaßnahme ausgelegt werden.

c) Transparenz und Risikodarstellung:

  • Der Prospekt stellt die wesentlichen Risiken dar, insbesondere die Gefahr des Totalverlustes und die Unsicherheiten bei der wirtschaftlichen Entwicklung.
  • Die Geschäftsrisiken im Bereich der erneuerbaren Energien und die Abhängigkeit von staatlichen Förderungen werden ebenfalls klar beschrieben.
  • Die Hinweise zu Totalverlustrisiken und Fremdfinanzierung sind aus regulatorischer Sicht ausreichend.

d) Sprachregelung:

  • Der Prospekt ist in deutscher Sprache verfasst, was den Anforderungen der BaFin entspricht.

e) Transparenz zur Kapitalstruktur:

  • Der Prospekt enthält Angaben zur Kapitalerhöhung und Struktur, insbesondere zur Ausgabe von Partizipationsscheinen und Anleihen.
  • Problematisch ist, dass die Erfolgsprognosen spekulativ erscheinen und nicht mit belastbaren wirtschaftlichen Kennzahlen unterlegt sind.

3. Schlussfolgerung: Mangelnde Erfüllung der Anforderungen

  • Genehmigungspflicht nicht erfüllt: Weder die BaFin noch die FINMA werden als genehmigende Stellen erwähnt. Dies verstößt gegen die Vorgaben beider Behörden.
  • Irreführungspotenzial: Obwohl der Prospekt angibt, kein Angebot darzustellen, könnte die detaillierte Beschreibung der Kapitalaufnahme als indirektes öffentliches Angebot gewertet werden.
  • Transparenz und Risikoaufklärung: Diese Aspekte sind im Prospekt relativ gut umgesetzt, jedoch fehlt eine offizielle Bestätigung der wirtschaftlichen Prognosen.
  • Werberechtliche Problematik: Eine aktive Werbung um Anleger mit diesem Prospekt ist problematisch, da die erforderlichen Genehmigungen fehlen.

Empfehlung:

Um die Anforderungen von BaFin und FINMA zu erfüllen, sollte der Prospekt:

  1. Eine offizielle Genehmigung durch die BaFin und/oder FINMA aufweisen.
  2. Deutlicher darauf hinweisen, dass es sich um kein öffentliches Angebot handelt.
  3. Wirtschaftliche Kennzahlen und Prognosen auf Basis von geprüften Daten darstellen.
  4. Sichere rechtliche Beratung einholen, um die Einhaltung der Prospektpflicht zu gewährleisten.

+++++++++++++++++++++++++

Anpassung des MABEWO Prospekts an die Vorgaben der BaFin und FINMA

Um den Prospekt rechtskonform zu gestalten und die Anforderungen der BaFin (Deutschland) und der FINMA (Schweiz) zu erfüllen, sind folgende Änderungen notwendig:


1. Genehmigung und Zulassung

  • Problem: Der Prospekt enthält keinen Hinweis auf eine Genehmigung durch die BaFin oder die FINMA.
  • Lösung:
    • Vor Veröffentlichung muss der Prospekt durch die BaFin (gemäß § 3 WpPG) und die FINMA (FIDLEG) genehmigt werden.
    • Im Prospekt sollte ein Abschnitt hinzugefügt werden:

      „Dieser Prospekt wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und/oder der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt.“

    • Bei Nichtgenehmigung sollte klar und deutlich im Prospekt vermerkt sein:

      „Dieser Prospekt ist nicht von der BaFin oder FINMA genehmigt. Die Verteilung an deutsche und schweizerische Anleger erfolgt ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungen.“


2. Klarstellung zum Angebotscharakter

  • Problem: Der Prospekt behauptet zwar, kein öffentliches Angebot darzustellen, gleichzeitig werden aber detaillierte Informationen zur Kapitalaufnahme gegeben.
  • Lösung:
    • Ein deutlicher Warnhinweis sollte eingebaut werden:

      „Dieser Prospekt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren dar. Eine Zeichnung ist nur im Rahmen einer Privatplatzierung möglich.“

    • Ergänzend könnte formuliert werden:

      „Der Erwerb von Partizipationsscheinen ist ausschließlich qualifizierten Investoren vorbehalten. Ein öffentliches Angebot findet nicht statt.“


3. Anpassung des Abschnitts „Risiken“

  • Problem: Die Risikohinweise sind zwar ausführlich, jedoch nicht klar strukturiert und teilweise spekulativ.
  • Lösung:
    • Die Risiken sollten präziser und differenzierter dargestellt werden, beispielsweise:
      • Marktrisiken: Änderungen in der Förderpolitik erneuerbarer Energien.
      • Unternehmensrisiken: Verzögerungen bei Projektentwicklungen und Abhängigkeit von Partnerunternehmen.
      • Währungsrisiken: Schwankungen bei Einnahmen in Landeswährungen.
      • Totalverlustrisiko: Deutlicher Hinweis, dass ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
    • Risiken sollten mit realistischen Szenarien belegt werden, um nicht den Eindruck von Spekulation zu erwecken.

4. Transparente Darstellung der Kapitalstruktur

  • Problem: Die Angaben zur Kapitalstruktur wirken widersprüchlich und sind teils unklar.
  • Lösung:
    • Eine tabellarische Übersicht zur Kapitalstruktur vor und nach der Emission sollte eingefügt werden:
      Kapitalart Vor der Emission Nach der Emission
      Aktienkapital CHF 100’000 CHF 150’000
      Partizipationskapital CHF 50’000 CHF 100’000
      Genussscheine 12.175 Stück Unverändert
    • Deutlicher Hinweis darauf, welche Rechte und Pflichten mit den Partizipationsscheinen verbunden sind.
    • Realistische Darstellung der Verwässerungseffekte für bestehende Aktionäre.

5. Absicherung der wirtschaftlichen Prognosen

  • Problem: Die wirtschaftlichen Prognosen wirken optimistisch und spekulativ.
  • Lösung:
    • Statt pauschaler Aussagen („Geschäftsaussichten werden als positiv betrachtet“), sollten konkrete Marktanalysen und nachvollziehbare Zahlen verwendet werden.
    • Ein Disclaimer:

      „Die dargestellten Prognosen basieren auf Annahmen, die nicht garantiert eintreffen müssen. Unvorhergesehene Marktveränderungen können die wirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinflussen.“


6. Offenlegung der Verantwortlichkeit

  • Problem: Der Prospekt weist nur vage darauf hin, wer die Verantwortung trägt.
  • Lösung:
    • Deutlicher Hinweis, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen beim Vorstand liegt:

      „Der Vorstand der MABEWO AG übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in diesem Prospekt. Eine Haftung für nicht genehmigte Informationen wird ausgeschlossen.“


7. Klare Abgrenzung der Zielgruppe

  • Problem: Der Prospekt richtet sich unspezifisch an Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • Lösung:
    • Präzisierung, dass sich das Angebot ausschließlich an erfahrene, qualifizierte Anleger richtet:

      „Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an professionelle und institutionelle Investoren, die mit den Risiken unternehmerischer Beteiligungen vertraut sind.“


8. Veröffentlichung und Vertrieb

  • Problem: Der Prospekt könnte als öffentliche Werbung missverstanden werden.
  • Lösung:
    • Strikte Beschränkung auf Privatplatzierungen und keine öffentliche Verbreitung ohne vorherige Genehmigung.
    • Kennzeichnung:

      „Dieser Prospekt darf weder in gedruckter noch elektronischer Form ohne vorherige Zustimmung in Deutschland oder der Schweiz verbreitet werden.“


Fazit:

Um den regulatorischen Anforderungen der BaFin und FINMA zu entsprechen, muss der Prospekt:

  1. Genehmigungshinweise eindeutig ausweisen.
  2. Angebotscharakter klar verneinen und auf Privatplatzierungen beschränken.
  3. Risiken präziser und nachvollziehbarer darstellen.
  4. Kapitalstruktur transparent und verständlich darstellen.
  5. Prognosen mit belastbaren Daten und realistischen Szenarien belegen.
  6. Verantwortung der Emittentin klar definieren.
  7. Zielgruppe explizit eingrenzen.
  8. Vertriebswege gesetzeskonform einschränken.

Diese Anpassungen helfen, den Prospekt rechtssicher zu gestalten und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der BaFin und FINMA zu erfüllen.

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