Startseite Allgemeines Überfälliges Urteil „Thor Steinar“
Allgemeines

Überfälliges Urteil „Thor Steinar“

Teilen

Die genannte Marke geht ja seit einigen Jahren durch die Medien. Thor Steinar selber dürfte darüber bisher nicht unglücklich gewesen sein. Das war Werbung, die man nicht bezahlen musste und in der rechten Szene gut ankam.

Nun hat der BGH ein Urteil in diesem Zusammenhang gefällt und damit Rechtsicherheit geschaffen. Ladenbetreiber, die vor allem die unter Rechtsradikalen beliebte Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ anbieten, müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das umstrittene Sortiment informieren. Damit dürfte es Thor Steinar zukünftig wesentlich schwerer haben, Läden in guten Lagen anmieten zu können.
(Az.: XII ZR 192/08). Außerdem müssen zwei der bundesweit zwölf Läden schließen. Der BGH gab Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump stoppt KI-Sonderwege der Bundesstaaten – Streit um nationale Regeln spitzt sich zu

US-Präsident Donald Trump hat ein neues Dekret unterzeichnet, das den US-Bundesstaaten weitgehend...

Allgemeines

Bilanzanalyse OneCrowd GmbH (Geschäftsjahr 2024)

Die OneCrowd GmbH weist zum 31.12.2024 eine Bilanzsumme von rund 4,15 Mio....

Allgemeines

Trump verschafft Elon Musk Rückenwind im Machtkampf mit Aktionärsberatern

US-Präsident Donald Trump hat mit einer neuen Executive Order eine Überprüfung der...

Allgemeines

Urteil gegen René Benko wird von beiden Seiten bekämpft

Nach dem Urteil im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida gehen sowohl René...