Startseite Allgemeines Überfälliges Urteil „Thor Steinar“
Allgemeines

Überfälliges Urteil „Thor Steinar“

Teilen

Die genannte Marke geht ja seit einigen Jahren durch die Medien. Thor Steinar selber dürfte darüber bisher nicht unglücklich gewesen sein. Das war Werbung, die man nicht bezahlen musste und in der rechten Szene gut ankam.

Nun hat der BGH ein Urteil in diesem Zusammenhang gefällt und damit Rechtsicherheit geschaffen. Ladenbetreiber, die vor allem die unter Rechtsradikalen beliebte Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ anbieten, müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das umstrittene Sortiment informieren. Damit dürfte es Thor Steinar zukünftig wesentlich schwerer haben, Läden in guten Lagen anmieten zu können.
(Az.: XII ZR 192/08). Außerdem müssen zwei der bundesweit zwölf Läden schließen. Der BGH gab Räumungsklagen der Vermieter in Magdeburg und Berlin statt.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interessengemeinschaft-tgi-ag.de- immer mehr Anmeldungen gehen bei uns ein

Die öffentliche Berichterstattung rund um die TGI AG nimmt weiter an Schärfe...

Allgemeines

uSA:Dürre-Alarm im Westen der USA: Kein Schnee, kaum Wasser – jetzt greifen erste drastische Verbote

Historisch wenig Schnee, sinkende Pegelstände, erste Wasserverbote: Im Westen der USA spitzt...

Allgemeines

TC Unterhaltungselektronik AG: BaFin verhängt 15.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen Publizitätspflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die TC Unterhaltungselektronik AG ein...

Allgemeines

Nach erneuter Niederlage gegen Deutschland: Ghana trennt sich von Trainer Otto Addo

Die deutsche Nationalmannschaft hat sich in einem intensiven WM-Testspiel gegen Ghana zu...