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Twitter im Berufungsverfahren

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Twitter ist in einem Berufungsverfahren in Frankreich erneut dazu verpflichtet worden, die Absender rassistischer oder antisemitischer Tweets zu nennen. Ein Berufungsgericht in Paris hielt am Mittwoch fest, dass Twitter einem entsprechenden Urteil erster Instanz nicht nachgekommen sei. Der Kurznachrichtendienst habe auch nicht überzeugend dargelegt, warum es die Daten nicht habe liefern können.

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