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Tunesien: Rechte der Urlauber

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Wegen politischer Unruhen rät das Auswärtige Amt derzeit von „nicht unbedingt erforderlichen“ Reisen nach Tunesien ab.
Zum einen kommt es täglich im gesamten Land zu gewaltsamen Demonstrationen und Ausschreitungen. Zum anderen wächst nach Darstellung des Amtes „in den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe“. Dort suchten derzeit kriminelle Banden und Al-Quaida gezielt nach Ausländern, um sie zu entführen. Das Amt rät deshalb „eindringlich“ von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara ab, die nicht „durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz“ gesichert seien.

Pauschalurlaubern sollten sich an den Veranstalter und „Rucksacktouristen“ an den Hotelier vor Ort wenden. Individualreisende haben jedoch keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Zimmerbuchung. Sie sind auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen.

Fallen lediglich einzelne Reiseleistungen wie etwa Ausflüge nach Tunis aus, kann der Reisepreis entsprechend gemindert werden. Wegen der angespannten Situation sollten sich Touristen, deren Urlaub bevorsteht, unbedingt beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand informieren.

Quelle: VBZ Berlin

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