Die BaFin schlägt Alarm: Die TrusTyfy Deutschland GmbH & Co. KG – angeblich mit Sitz im idyllischen Tübingen – meldet sich derzeit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Deutschland. Mit im Gepäck: ein großartiges Versprechen.
👉 „Wir holen Ihr verlorenes Geld zurück!“
Kleiner Haken: gegen Gebühr.
Noch kleinerer Haken: ohne Erlaubnis.
Und der winzigste Haken: mit einer gefälschten BaFin-Bescheinigung.
Erst verloren, dann noch einmal bezahlt – das Geschäftsmodell
Das Konzept klingt verführerisch:
Man hat Geld auf dubiosen Handelsplattformen verloren? Kein Problem!
TrusTyfy meldet sich – vermutlich zufällig – und verspricht Rettung.
Was die BaFin dazu sagt:
⚠️ Verdacht auf unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen
⚠️ Keine Zulassung nach MiCAR
⚠️ Das angebliche BaFin-Dokument: kreative Schreibarbeit
Oder anders formuliert:
Zertifiziert ist hier nur die Dreistigkeit.
BaFin-Bescheinigung? Do it yourself!
Besonders bemerkenswert:
Die vorgelegte Bescheinigung der BaFin ist laut BaFin selbst eine Fälschung.
Mutig.
Denn wer braucht schon echte Genehmigungen, wenn man einen Drucker hat?
Was rät die BaFin? (Spoiler: kein Auftrag!)
Wenn Sie von TrusTyfy kontaktiert werden:
❌ Nicht antworten
❌ Keine Daten herausgeben
❌ Kein Geld überweisen
❌ Nicht hoffen, dass es diesmal anders läuft
Stattdessen:
✅ In der BaFin-Unternehmensdatenbank nachsehen
✅ Anzeige erwägen
✅ Misstrauisch bleiben – besonders bei Firmen, die „Trust“ im Namen tragen
Fazit: Vertrauen ist gut, BaFin-Zulassung besser
TrusTyfy verspricht, Verluste zurückzuholen, produziert aber offenbar vor allem eins:
neue Risiken.
Oder frei übersetzt:
Wer sein Geld retten will, sollte es nicht denen geben, die mit gefälschten Aufsichts-Dokumenten winken.
Die BaFin hat gesprochen.
Und diesmal ist sie wirklich die BaFin.
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