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Trump’s Asylverbot: Gericht sagt „Nein“ zur Ein-Mann-Verfassung

Leovinus (CC0), Pixabay
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Präsident Donald Trump wollte die Grenze zum Gesetz machen – buchstäblich. Doch ein Bundesrichter hat ihm nun die rote Karte gezeigt. In einem 128 Seiten langen Urteil – also ungefähr so lang wie ein Trump-Golfwochenende – erklärte Richter Randolph Moss: “Sorry, Herr Präsident, aber Sie dürfen nicht einfach das Asylrecht abschaffen, weil Ihnen die Menschen auf der Flucht nicht ins politische Konzept passen.”

Trump hatte im Januar eine Proklamation unterzeichnet, in der er die Lage an der Südgrenze als “Invasion” bezeichnete – offenbar inspiriert von Mars-Aliens oder CNN-Berichterstattung. Die Konsequenz: Wer auch immer da kommt, sollte pauschal kein Asyl mehr beantragen dürfen. Praktisch, wenn man das Recht als Buffet betrachtet: Nehmen, was einem schmeckt, der Rest wird wegregiert.

Doch jetzt sagt ein Obama-Richter: “So nicht, Mister President.” Die Verfassung sei kein Burger-Menü, bei dem der Präsident das Asylgesetz einfach abwählen könne – auch nicht mit Extra-Mauer und scharfem Ton.

Die Trump-Regierung hat jetzt 14 Tage Zeit für eine Berufung. Insider vermuten, dass das Weiße Haus bereits an einem neuen Dekret bastelt: “Asylverbot II – Jetzt erst recht.” Arbeitstitel im engsten Kreis: “Make Due Process Optional Again.”

Währenddessen feiert die ACLU einen kleinen Sieg für Rechtsstaatlichkeit – und Migranten an der Grenze dürfen zumindest wieder hoffen, dass Amerikas Statue of Liberty nicht vollständig durch einen Wachhund ersetzt wird.

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