In einer aufsehenerregenden Äußerung hat US-Präsident Donald Trump am 8. Oktober erklärt, seine Regierung habe „das Recht auf Meinungsfreiheit beim Flaggenverbrennen abgeschafft“. Dies sagte er während einer Gesprächsrunde zum Thema Antifa. Verfassungsrechtler und Bürgerrechtsorganisationen reagierten prompt mit scharfer Kritik – denn das Verbrennen der amerikanischen Flagge ist seit über drei Jahrzehnten verfassungsrechtlich geschützt.
„Wir haben das Recht auf freie Meinungsäußerung abgeschafft, weil es durch die Gerichte gegangen ist. Und die Gerichte sagten, man hat Meinungsfreiheit – aber wenn jemand eine Flagge verbrennt, dann reizt und provoziert das die Menge“, sagte Trump bei der Diskussion.
Trumps Executive Order gegen Flaggenverbrennung
Die Aussage bezieht sich auf eine Executive Order, die Trump am 25. August 2025 unterzeichnet hatte. Darin wird das Verbrennen der amerikanischen Flagge als ein Akt beschrieben, der „besonders beleidigend und provokant“ sei. Die Anweisung fordert Bundesbehörden auf, solche Handlungen strafrechtlich zu verfolgen – obwohl dies in direktem Widerspruch zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der USA steht.
Flaggenverbrennung ist geschützte Meinungsäußerung
Bereits 1989 urteilte der Supreme Court im Fall Texas v. Johnson, dass das Verbrennen der Flagge eine durch den ersten Verfassungszusatz (First Amendment) geschützte Form der politischen Meinungsäußerung ist. Die Richter betonten damals, dass auch symbolische Handlungen wie das Verbrennen einer Flagge unter das Recht auf freie Rede fallen.
In der Urteilsbegründung hieß es, der Staat dürfe zwar gegen „unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Handlungen“ vorgehen, aber Gregory Lee Johnsons Protest gegen die Reagan-Regierung sei ein geschützter politischer Akt gewesen.
Trumps Argument: Flaggenverbrennung provoziert Gewalt
Trump hingegen behauptete bei der Diskussion erneut, das Verbrennen der Flagge sei keine legitime Form von Meinungsfreiheit, sondern eine Handlung, die Gewalt auslöse:
„Wenn man eine amerikanische Flagge verbrennt, provoziert man massive Gewalt.“
Als Beispiel nannte er einen Vorfall, bei dem der konservative Aktivist Nick Sortor bei dem Versuch, das Verbrennen einer Flagge bei einer Protestaktion zu stoppen, angegriffen worden sei.
Kritik von Bürgerrechtlern – Verfassungsbruch?
Kritiker werfen dem Präsidenten vor, er versuche, politisch unbequeme Meinungen durch verfassungswidrige Maßnahmen zu unterdrücken.
Die Sprecherin des Weißen Hauses, Abigail Jackson, verteidigte die Maßnahme dennoch:
„Präsident Trump wird die Meinungsfreiheit immer schützen, während er gleichzeitig vernünftige, harte Maßnahmen gegen Gewalt und Chaos umsetzt.“
Der Justizministerin Pam Bondi zufolge sei es möglich, Flaggenverbrennung zu verfolgen, ohne das Verfassungsrecht zu verletzen – eine Auffassung, die viele Rechtsexperten für rechtlich nicht haltbar halten.
Erste Verhaftungen nach Anordnung
Noch am Tag der Unterzeichnung des Dekrets wurde ein Mann festgenommen, der vor dem Weißen Haus eine Flagge verbrannt hatte. Die US-Parkpolizei erklärte, er habe gegen Vorschriften des National Park Service verstoßen, wonach offenes Feuer nur an bestimmten Orten erlaubt sei.
Fazit: Symbolpolitik auf verfassungsrechtlich dünnem Eis
Während Trumps Aussagen und Anordnungen vielen seiner Unterstützer als „patriotische Stärke“ gelten, sehen Bürgerrechtler und Verfassungsjuristen darin einen gefährlichen Angriff auf grundlegende demokratische Prinzipien.
Der Supreme Court hat unmissverständlich klargemacht: Auch unpopuläre, ja provokante Meinungsäußerungen sind durch die US-Verfassung geschützt. Ob Trumps Anordnung in der Praxis Bestand haben kann, wird mit Spannung erwartet – möglicherweise landet die Debatte erneut vor dem höchsten Gericht des Landes.
Kommentar hinterlassen