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Trump: Kein Einsatz von DHS bei Protesten in demokratischen Städten – außer auf Anfrage

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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 US-Präsident Donald Trump hat am 31. Januar erklärt, er habe das Department of Homeland Security (DHS) angewiesen, sich „unter keinen Umständen“ in Proteste in von Demokraten geführten Städten einzumischen – es sei denn, diese fordern explizit Bundesunterstützung an oder Bundeseigentum sei bedroht.

Diese Ankündigung folgt auf anhaltende Proteste und massive Kritik an Trumps Einwanderungspolitik, insbesondere nachdem zwei US-Bürger – Renee Good und Alex Pretti – durch Bundesbeamte getötet wurden. Die Agenten hatten angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, doch Videoaufnahmen widersprechen diesen Darstellungen teils deutlich. Besonders im Fall Pretti zeigen von Reuters verifizierte Aufnahmen, dass dieser offenbar keine Waffe trug, als er erschossen wurde.

Bund greift nicht mehr automatisch ein

In den vergangenen Wochen waren rund 3.000 Bundesbeamte – insbesondere von ICE und dem Grenzschutz – nach Minneapolis entsandt worden, um gegen illegale Einwanderung vorzugehen. Das führte zu landesweiten Protesten unter dem Motto „ICE Out“, bei denen tausende Menschen den Rückzug der Bundeskräfte aus Minnesota forderten.

Trump machte nun auf Social Media deutlich:

„Wir werden unsere Gerichte, Bundesgebäude oder anderes Eigentum unter Bundesaufsicht nicht beschädigen lassen – in keiner Weise, Form oder Ausprägung.“

Der Präsident betonte, die Verantwortung für Schutzmaßnahmen außerhalb von Bundesgebäuden liege bei den jeweiligen Bundesstaaten und Städten. Der Bund werde nur auf Anfrage eingreifen – und das „methodisch und problemlos“.

Hintergrund: Trumps Einsatzstrategie

Trump hatte in der Vergangenheit immer wieder Bundeskräfte in demokratisch regierte Städte entsendet – darunter Los Angeles, Chicago, Portland und Washington, D.C. –, offiziell zur Kriminalitätsbekämpfung und Durchsetzung der Einwanderungsgesetze. Viele lokale Regierungsvertreter werten diese Maßnahmen allerdings als politisch motiviert und destabilisierend.

Der demokratische Generalstaatsanwalt von Minnesota, Keith Ellison, sowie Bürgermeister Jacob Frey, hatten rechtlich gegen den Bundeswehreinsatz im Bundesstaat geklagt. Ein Bundesrichter wies ihren Antrag auf eine einstweilige Verfügung jedoch am 31. Januar ab.

Fazit: Deeskalation oder Machtverschiebung?

Trumps Anordnung, das DHS aus Protesten herauszuhalten, markiert einen Taktikwechsel – möglicherweise unter dem Druck der öffentlichen Meinung und der anhaltenden Unruhen. Dennoch bleibt der Schutz von Bundesliegenschaften weiterhin eine rote Linie für das Weiße Haus. Ob die Maßnahme zur Beruhigung der Lage beiträgt oder nur ein symbolischer Schritt ist, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.

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