US-Präsident Donald Trump hat am 18. Dezember per Executive Order verkündet: Heiligabend (24. Dezember) und der 26. Dezember 2025 werden in diesem Jahr zu temporären bundesweiten Feiertagen erklärt. Klingt erst mal gut – aber der Effekt ist begrenzt.
Nur für Bundesbehörden – nicht fürs ganze Land
Zunächst die Fakten: Die Regelung betrifft ausschließlich Bundesbehörden. Private Unternehmen, Banken, Postdienste oder Einzelhändler müssen sich nicht daran halten – und tun es auch nicht. Wer also gehofft hatte, mit Trumps Entscheidung automatisch zusätzliche freie Tage zu bekommen, wird enttäuscht sein.
Keine dauerhaften Feiertage
Heiligabend und der 26. Dezember sind keine dauerhaften neuen Feiertage, sondern nur einmalig per Präsidialerlass für 2025 ausgerufen worden. Um sie dauerhaft in den offiziellen Feiertagskalender aufzunehmen, wäre ein entsprechendes Gesetz notwendig – beschlossen vom Kongress und unterschrieben vom Präsidenten. Das ist bisher nicht geplant.
Ein solcher Erlass ist dennoch kein Novum: Auch Barack Obama und Trump selbst hatten in früheren Jahren einzelne Tage rund um Weihnachten für Bundesangestellte freigegeben.
Was bleibt offen, was schließt?
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Bundesbehörden: bleiben am 24. und 26. Dezember geschlossen (teilweise Ausnahmen).
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Postämter: offen an Heiligabend und am 26. Dezember, nur an Weihnachten (25.12.) geschlossen.
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Banken: bleiben an allen Tagen außer dem 25.12. geöffnet.
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Einzelhandel: Große Ketten wie Walmart, Target und Costco schließen nur am 25. Dezember.
Fazit
Trumps Weihnachtsgeschenk ist vor allem symbolisch – und gilt primär für Bundesangestellte. Wer auf zusätzliche Freizeit in der Privatwirtschaft gehofft hat, wird auf betriebliche Großzügigkeit angewiesen sein. Dauerhafte Feiertage sind das nicht – und ein gesetzgeberischer Wille dafür ist bislang nicht zu erkennen.
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