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Trump

MIH83 (CC0), Pixabay
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In einem kürzlichen Urteil lehnte ein Berufungsgericht in New York den Antrag des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ab, seinen anberaumten Strafprozess am 15. April zu verschieben. Dieser Prozess bezieht sich auf Vorwürfe der Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin. Trumps Bestreben, den Fall aus Manhattan zu verlegen und damit eine Verzögerung zu erwirken, wurde somit nicht stattgegeben.

Durch diese Entscheidung wird der Strafprozess gegen Trump während der laufenden Wahlkampfperiode fortgesetzt, was bedeutet, dass die Jury voraussichtlich vor der Wahl im November ein Urteil fällen wird. Der 77-jährige Republikaner und Präsidentschaftskandidat hat, wie in seinen vorherigen Gerichtsverfahren, alle Anschuldigungen abgestritten.

Die Anklage gegen Trump, die von einer Grand Jury aufgrund von Vorwürfen der Fälschung von Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung an Stormy Daniels, einer Pornodarstellerin, erhoben wurde, steht weiterhin im Raum. Es wird behauptet, dass Trumps früherer Anwalt Michael Cohen 130.000 Dollar für Daniels‘ Schweigen über eine mutmaßliche sexuelle Begegnung im Jahr 2006 zahlte, was Trump bestreitet. Trump räumte jedoch ein, Cohen für die Zahlung erstattet zu haben.

In der Zwischenzeit bleibt das Thema Abtreibung ein zentraler Punkt im Wahlkampf. Trump, der in Umfragen nahe bei dem amtierenden demokratischen Präsidenten Joe Biden liegt, hat seine Haltung zu einem landesweiten Abtreibungsverbot revidiert. Kürzlich sprach er sich in einer Videobotschaft dafür aus, die Regelungen den einzelnen Bundesstaaten zu überlassen.

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