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Trump

johnhain (CC0), Pixabay
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Was für eine Überraschung! Der ehemalige US-Präsident Donald Trump, der unbestrittene Meister des „friedlichen Protests“, muss sich jetzt mit lästigen Zivilklagen herumschlagen. Wie konnte es nur soweit kommen? Seine „höchst motivierten“ Anhänger haben doch nur einen kleinen, freundlichen Besuch im Kapitol am 6. Januar 2021 gemacht. Total harmlos!

Die Richter eines Bundesberufungsgerichts, die offensichtlich keinen Sinn für ein gutes Spektakel haben, entschieden einstimmig, dass Trump, der unfehlbare Präsidentschaftsbewerber, keine Immunität genießt. Wie können sie nur? Er hat doch nur in seiner „bescheidenen persönlichen Eigenschaft“ gehandelt, als er die Menge zum Kapitol marschieren ließ. Ein wahrer Gentleman!

Und jetzt, ach je, Präsidenten sind anscheinend nur bei „offiziellen Handlungen“ vor zivilrechtlichen Klagen geschützt. Wer hätte das gedacht? Trump selbst, der Meister der Zurückweisung, hat natürlich nichts dazu zu sagen. Warum auch? Worte sind ja überbewertet. Das Gericht, das offensichtlich keine spannenden Details mag, ignorierte einfach die eigentlichen Vorwürfe gegen Trump. Wie langweilig! Das Urteil ebnet nun den Weg für Klagen von demokratischen Abgeordneten und Polizisten, die den heute 77-jährigen für die „leichte Unruhe“ seiner Anhänger am Kongresssitz verantwortlich machen.

Und um das Drama perfekt zu machen: Trump sieht sich mehreren Klagen gegenüber, die allesamt so faszinierend wie ein Wetterbericht sind – zum Sturm auf das Kapitol, zur Präsidentenwahl 2020 und zu den Finanzen seiner Unternehmen. Aber keine Sorge, unser Held weist alles zurück. Schließlich ist er ja bekannt dafür, immer die Wahrheit zu sagen.

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