Ein ehemaliger Beamter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Meppen muss auf seine Pension verzichten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat ihm das Ruhegehalt aberkannt. Grund ist ein schweres Dienstvergehen: Der Mann hatte 2021 einen gefesselten Häftling getreten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Schwerwiegender Pflichtverstoß
Nach Auffassung des Gerichts hat der Beamte seine Befugnisse zur Anwendung von Gewalt in gravierender Weise missbraucht. Gerade im Strafvollzug gelte die Pflicht, Zwangsmittel ausschließlich rechtmäßig und verhältnismäßig einzusetzen. Dass der betroffene Gefangene zum Zeitpunkt des Angriffs gefesselt und damit wehrlos gewesen sei, wiege besonders schwer.
Keine ausreichenden Entlastungsgründe
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück noch mildernde Umstände in Betracht gezogen und sich dabei unter anderem auf ein psychologisches Gutachten gestützt. Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Eine mögliche psychische Beeinträchtigung sei nicht in einem Maße nachgewiesen worden, das das Fehlverhalten entscheidend relativiere.
Mit der Aberkennung des Ruhegehalts wurde die härteste disziplinarrechtliche Sanktion verhängt.
Bereits strafrechtlich verurteilt
Der heute 58-Jährige war strafrechtlich bereits wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem waren seine Dienstbezüge für die Dauer eines Jahres um fünf Prozent gekürzt worden.
Den Feststellungen zufolge hatte der Beamte dem Gefangenen gezielt in den Unterleib getreten, als dieser gefesselt von Kollegen in einen Haftraum gebracht wurde. Dem Vorfall war eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen.
Mit dem Urteil verliert der ehemalige Beamte endgültig seinen Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgungsleistungen.
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