In Österreich soll ab 2026 eine bundesweit einheitliche Regelung für die Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder in Kraft treten. Während Trinkgeld weiterhin steuerfrei bleibt, wird künftig ein pauschaler Beitrag zur Sozialversicherung fällig. Die Reform soll für mehr Transparenz und Fairness sorgen – sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Betriebe.
Hintergrund: Digitale Zahlungen machen Trinkgeld sichtbar
Mit dem Siegeszug der Kartenzahlung ist das Trinkgeld in der Gastronomie und Hotellerie zunehmend nachvollziehbar geworden. Wo früher Bargeld über den Tisch wanderte, zeigen heute elektronische Abrechnungen genau, wie viel Trinkgeld in einem Betrieb gezahlt wird. Das führte in den vergangenen Jahren zu Nachforderungen der Sozialversicherung, da vielerorts unklar war, wie diese Einnahmen zu behandeln sind.
Bisher existierten nur regionale oder betriebliche Sonderregelungen, die oft voneinander abwichen. Diese Uneinheitlichkeit soll nun beendet werden.
Regierung beschließt österreichweite Pauschalen
Der Sozialausschuss des Parlaments hat die neue Regelung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS beschlossen. Nur die FPÖ stimmte dagegen und sprach von einer „verdeckten Steuer“. Die Regierung betont jedoch, dass keine neue Steuer eingeführt wird, sondern eine vereinfachte Sozialversicherungspflicht.
Künftig soll die Sozialversicherung selbst die Pauschalen festlegen dürfen – je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeit. Diese Pauschalen gelten dann als Obergrenze für die Beitragspflicht.
Für das Hotel- und Gastgewerbe liegen bereits konkrete Vorschläge vor: Beschäftigte mit Inkassoverantwortung sollen ab 2026 monatlich 65 Euro als beitragspflichtige Pauschale ansetzen, 2027 sind 85 Euro vorgesehen und 2028 schließlich 100 Euro. Ohne Inkasso sind es 45 Euro in den Jahren 2026 und 2027 sowie 50 Euro ab 2028. Ab 2029 sollen die Pauschalen regelmäßig an die Inflation angepasst werden.
Ziel: Einheitlichkeit und soziale Absicherung
Mit der Reform reagiert die Regierung auf langjährige Kritik von Arbeitnehmervertretern und Betrieben gleichermaßen. Für viele Beschäftigte im Servicebereich, deren Einkommen stark von Trinkgeldern abhängt, war bisher unklar, wie diese Zahlungen in die Sozialversicherung einfließen.
Die einheitlichen Pauschalen sollen Bürokratie abbauen, Rechtsklarheit schaffen und sicherstellen, dass Trinkgeldeinnahmen fair und nachvollziehbar zur Berechnung von Sozialleistungen herangezogen werden. Dadurch könnten sich künftig Pensions- und Krankenversicherungsansprüche verbessern.
Weitere Beschlüsse im Sozialausschuss
Neben der Trinkgeldreform verabschiedete der Sozialausschuss auch die Pensionsanpassung für 2026, die neue Weiterbildungsbeihilfe als Ersatz für die frühere Bildungskarenz sowie neue Kündigungs- und Kollektivvertragsregelungen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
Fazit
Mit der neuen Trinkgeldpauschale setzt Österreich einen wichtigen Schritt in Richtung gerechterer Sozialabgaben und größerer Transparenz. Die einheitliche Regelung soll die teils chaotische Situation der letzten Jahre beenden und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialer Absicherung und administrativer Einfachheit schaffen.
Ab 2026 gilt damit erstmals: Trinkgeld zählt – und zwar klar geregelt.
Alles dient nur dazu , die Menschen zu kontrollieren. Was wird wohl noch unternommen um uns zu bespitzeln ?