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Totalverlustrisiko: Patentpool Genussrechte

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Jedes Genussrecht hat natürlich das Risiko eines Totalverlusts, egal von wem und für welches Produkt es auch immer angeboten wird. Heute hatten wir eine Kontaktaufnahme von einem Nutzer unserer Plattform, dem nach eigenen Angaben von Seiten des Unternehmens „Patentpool“ aus München ein Genussrecht angeboten wurde. Er sollte 6.000 Euro bezahlen für ein Genussrecht, das angeblich 20.000 Euro wert sein soll.

Nun gut, man mag von solchen Angeboten halten, was man mag, aber stellen Sie sich doch einmal die Frage, warum jemand ein Genussrecht für 6.000 Euro verkauft, das angeblich 20.000 Euro wert sein soll? Macht das in Ihren Augen Sinn? Für mich sieht das eher nach Marketing aus. Denn wem wollen sie das Genussrecht dann verkaufen, wenn sie merken, dass die 20.000 Euro nur Marketingequatsche waren? Genussrechte sind kaum zu vermitteln, besonders in Zeiten, in denen Anleger nur geringe Bereitschaft zeigen, in Investments mit möglichem Totalverlustrisiko zu investieren.

Wir ahben dazu aber auch einmal die Meinung von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev eingeholt die gerade in diesem Bereich sehr viel Erfahrung hat.

Genussrechte sind eine Form der Kapitalanlage, bei der Anleger in ein Unternehmen investieren und im Gegenzug eine regelmäßige Verzinsung oder Gewinnbeteiligung erhalten. Im Vergleich zu Aktien sind Genussrechte eher eine stille Beteiligungsform, da sie keine Mitbestimmungsrechte im Unternehmen gewähren.

Bezüglich des Risikos sind Genussrechte in der Regel mit einem höheren Verlustrisiko verbunden als beispielsweise Anleihen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens können Genussrechtinhaber ihre Investition verlieren, da sie im Rang nach den Gläubigern stehen.

Die Volatilität von Genussrechten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Geschäftsentwicklung des Unternehmens, der Marktlage und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation. Da Genussrechte nicht an Börsen gehandelt werden, kann die Preisentwicklung schwanken und von den individuellen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Anlegern abhängen.

Es ist ratsam, sich vor einer Investition in Genussrechte gründlich über das Unternehmen und die damit verbundenen Risiken zu informieren. Eine persönliche Beratung durch einen Finanzexperten kann ebenfalls hilfreich sein, um die individuellen Anlageziele und Risikotoleranzen zu berücksichtigen.

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