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Tokkata Software GmbH i. G. – BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

knerri61 / Pixabay
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Tokkata Software GmbH i. G. BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2019 gegenüber der Tokkata Software GmbH i. G., Berlin angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäftes sofort einzustellen.

Die Tokkata Software GmbH i. G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.stscrypto.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Anmerkung der Redaktion:

Auch den Geschäftsführer dieser GmbH kann man natürlich, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, in die Haftung nehmen, sofern man über den Zahlungsdienstleister dann Zahlungen geleistet hat. Eine weitere Inanspruchnahme-Möglichkeit sieht Rechtsanwalt Jens Reime dann noch zusätzlich bei der Münchner GmbH, die offensichtlich dann Betrieber der in der BaFin-Verfügung genannten Internetplattform ist.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 208206 B Bekannt gemacht am: 10.07.2019 13:59 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
05.07.2019
HRB 208206 B: Tokkata Software GmbH, Berlin, Xantener Straße 2, 10707 Berlin. Firma: Tokkata Software GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Xantener Straße 2, 10707 Berlin; Gegenstand: Entwicklung von IT-Software von Gaming-Produkten bis zur Software für Bankgeschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR;

Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsführer: 1. Kalinin, Mykhailo, *31.03.1971, Pivtsi/Ukraine; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.05.2019

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