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Timo Schimpl/thesimplemoney.de: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Timo Schimpl/thesimplemoney.de: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Timo Schimpl, Memmingen, mit Bescheid vom 21. April 2022 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Ausweislich seines aktuell nicht mehr abrufbaren Internetauftritts unter thesimplemoney.de bot Herr Schimpl dem Anlegerpublikum an, ihm überlassenes Geld innerhalb von wenigen Tagen zu verdoppeln. Die unbedingte Rückzahlung des verdoppelten Anlagebetrags an die Geldgeber wurde versprochen. Einzahlungen konnten die Anlegerinnen und Anleger auf ein Konto in Litauen oder auch ein inländisches Konto von Herrn Schimpl leisten.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet Herrn Schimpl, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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