Man sollte ja wirklich nicht vergessen, dass Tilo Ebner das Produkt jahrelang selbst an Anleger vertickt hat. Da muss man sich doch mal ernsthaft fragen: Ist das nicht ein bisschen pharisäerhaft?
Und was genau soll eigentlich diese Strafanzeige bringen? Also, es sei denn, sie richtet sich gegen den Vertrieb – dann könnte ich es ja noch irgendwie nachvollziehen. Aber ansonsten? Na, da drücken wir mal die Daumen, dass am Ende nicht nur saftige Rechnungen für die Anleger, sondern auch ein bisschen was Sinnvolles bei rauskommt.
Ach, und apropos: Mit wem haben Sie eigentlich in der Kanzlei Mattil gesprochen? Ich hoffe doch sehr, dass Sie nicht die Zeit und die Kilometer nach München einfach frech aus den IG-Gebühren abrechnen.
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Das schrieb Herr Ebner an seine IG Mitglieder:
Zitat:
Sehr geehrte Mitglieder der IG DEGAG,
nach meinem Besuch bei der Anwaltskanzlei MATTIL in München bleibt die wirtschaftliche Lage der DEGAG-Gruppe unklar. Die eingestellten Zinszahlungen lassen sich aktuell nicht eindeutig bewerten.
Die Kanzlei MATTIL, eine auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei, prüft die Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens. Voraussetzung hierfür sind mindestens zehn gleichgelagerte Schadensersatzansprüche. Sollte das Gericht Pflichtverletzungen feststellen (z. B. fehlerhafte Prospektangaben), wären Schadensersatzansprüche leichter durchzusetzen.
Ich lege Ihnen ein Schreiben der Kanzlei MATTIL bei – eine Erstberatung ist kostenfrei. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese über die Kanzlei geprüft werden.
Ein Zoom-Meeting mit Herrn Mattil ist in Planung, um weitere Fragen zu klären. Zudem gibt es Überlegungen zu Strafanzeigen gegen Verantwortliche. Ein Strafrechtsexperte kann hierzu beraten.
Dem Anlegerbeirat trete ich nicht bei, da die Vertraulichkeitsvereinbarung Risiken birgt und die Unabhängigkeit des Gremiums fraglich ist. Ich werde die Entwicklung weiter kritisch begleiten und informiere Sie zeitnah.
Anmerkung.Originalmail liegt der Redaktion vor!
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Toll wäre gewesen, wenn Sie Ihren IG Mitgliedern einmal dargestellt hätten was ein KapMug Verfahren bedeutet und das es ihnen möglicherweise eben ein Urteil nach Jahren bringt, aber dann vielleicht auch kein Geld. Dem Anwalt wird das egal sein, denn der gewinnt immer, auch wenn er verliert.
Ich will das, was Sie nicht getan haben aber einmal nachholen.
Ein KapMuG-Verfahren ist ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Es wurde eingeführt, um geschädigten Anlegern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam gegen Unternehmen oder Institutionen vorzugehen, wenn diese beispielsweise durch falsche oder irreführende Informationen über Wertpapiere oder Kapitalanlagen Schaden erlitten haben.
Zweck des KapMuG-Verfahrens
Statt dass viele einzelne Anleger parallel klagen und Gerichte mit ähnlichen Verfahren überlasten, ermöglicht das KapMuG, gemeinsame Fragen zu bündeln und in einem einheitlichen Musterverfahren zu klären. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist dann verbindlich für alle beteiligten Kläger.
Voraussetzungen für ein KapMuG-Verfahren
Damit ein Verfahren nach dem KapMuG eingeleitet werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens zehn gleichgelagerte Klagen
– Es müssen mindestens zehn einzelne Klagen von Anlegern vorliegen, die auf denselben Sachverhalt gestützt sind, z. B. Falschinformationen in einem Börsenprospekt oder fehlerhafte Anlageberatung. - Antrag auf ein Musterverfahren durch ein Gericht
– Eines der mit den Einzelfällen befassten Gerichte kann auf Antrag einer Partei das Verfahren aussetzen und eine Musterfeststellung beantragen. - Eintragung ins Klageregister
– Das Oberlandesgericht (OLG) entscheidet dann, ob ein Musterverfahren eröffnet wird. Falls ja, wird dieses in einem Klageregister veröffentlicht. Weitere geschädigte Anleger können sich diesem Verfahren kostenlos anschließen. - Musterkläger wird bestimmt
– Ein Kläger wird zum „Musterkläger“ bestimmt, dessen Fall als repräsentativ für alle anderen behandelt wird. - Urteil oder Vergleich gilt für alle
– Das Ergebnis des KapMuG-Verfahrens ist bindend für alle Beteiligten, sofern sie sich vorher ins Register eingetragen haben.
Typische Anwendungsfälle für KapMuG-Verfahren
KapMuG-Verfahren wurden bereits in großen Anlegerskandalen genutzt, zum Beispiel:
- VW-Dieselskandal (geschädigte Aktionäre wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilungen)
- Wirecard-Skandal (Anleger fordern Schadenersatz wegen Bilanzfälschungen)
- Lehman-Brothers-Zertifikate (geschädigte Anleger durch fehlerhafte Anlageberatung)
Vorteile des KapMuG-Verfahrens
✔ Effizienz: Viele ähnliche Klagen werden gebündelt und nicht einzeln verhandelt.
✔ Kosteneinsparung: Für Anleger ist das Verfahren kostengünstiger als eine Einzelklage.
✔ Höhere Erfolgschancen: Durch die Bündelung haben geschädigte Anleger eine stärkere Position gegenüber großen Unternehmen.
Nachteile des KapMuG-Verfahrens
❌ Lange Verfahrensdauer: KapMuG-Verfahren können Jahre dauern, bevor es ein Ergebnis gibt.
❌ Keine individuelle Entschädigung: Das Gericht stellt nur fest, ob ein Schadenersatzanspruch besteht – jeder Anleger muss danach selbst aktiv werden, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Fazit
Das KapMuG-Verfahren ist eine effiziente Möglichkeit für geschädigte Anleger, sich gegen Unternehmen zu wehren, die durch Fehlinformationen oder Betrug einen finanziellen Schaden verursacht haben. Es ermöglicht eine gebündelte Klärung zentraler Rechtsfragen und bietet geschädigten Investoren eine Chance auf Schadensersatz, ohne dass jeder einzeln klagen muss. Wer betroffen ist, sollte prüfen, ob eine Anmeldung im Klageregister sinnvoll ist.
Was Ihre Mitglieder wohl jetzt von Ihnen denken?
Was ich nicht verstehe Herr Ebner, schon in Sachen Infinus haben sie dieses „mistige Produkt Genussrechte“ an Anleger verkauft, und dann hier diekt weiter? Was war ausschmhlaggebend Herr Ebner dafür das Sie das mit Infinus „vergessen“ haben?
Ich war auch mal Mandant der Kanzlei Mattil, im Nachhinein würde ich diese Kanzlei Niemanden empfehlen. Rechtsanwaltskosten waren höher als meine Entschädigung, aber die Ideen und Versprechungen warens chon toll. Würde ich doch auch machen wenn ich von einem Mandanten einen Vorschuss aben will.
Die Katze lässt das Mausen nicht. Diesmal dürfte kein Vermittler so leicht davonkommen:
Ohne Prospekt und ohne aktuelle Bilanzen den letzten Dreck der Degag-Gruppe zu verkaufen, wird Folgen haben