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TH Mining AG Reaktionen

geralt (CC0), Pixabay
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Unser Bericht vom gestrigen Tag hat erwartungsgemäß für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Viele unserer Gesprächspartner äußerten sich nicht nur überrascht, sondern auch enttäuscht, da ihnen in den vergangenen Monaten seitens des Vertriebs immer wieder versichert wurde, dass alles in Ordnung sei und sie sich um ihre eingezahlten Gelder keine Sorgen machen müssten. Es wurde betont, dass die TH Mining AG ein seriöses und erfolgreiches Unternehmen sei.

Einige Gesprächspartner gaben jedoch an, dass sie damit gerechnet hätten, dass weitere Details ans Licht kommen würden und der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei. Dennoch beruhigten sich viele Anleger mit dem Gedanken, dass „alles gut werden“ würde. Zudem berichteten einige, dass sie zuvor in ein anderes Investment investiert hatten, welches ebenfalls Verluste zur Folge hatte – offenbar vermittelt durch dieselben Vertriebspartner.

Was kann man in dieser Situation tun? Für die derzeit beschuldigten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Allerdings steht außer Frage, dass hier Kapital in Gefahr sein könnte.

Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Kerstin Bontschev haben wir deshalb eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Interessen der deutschen Anleger in diesem Fall zu vertreten. Gerade bei Verfahren, die in einem anderen Land – in diesem Fall der Schweiz – stattfinden, ist es wichtig, die Interessen der Anleger umfassend und kompetent zu vertreten. Rechtsanwältin Kerstin Bontschev verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit Verfahren in der Schweiz. Die Mitgliedschaft in dieser Interessengemeinschaft ist übrigens kostenfrei.

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