bilanziell überschuldeten Firma sprechen. Nach deutschem Recht bedeutet das:
Hier eine klare und verständliche Erläuterung des Unterschieds zwischen bilanzieller Überschuldung und Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn – zwei Begriffe, die oft verwechselt werden, aber sehr unterschiedlich zu bewerten sind:
1. Bilanzielle Überschuldung
Die bilanziellen Begriffe stammen aus dem Handelsrecht und aus dem Jahresabschluss eines Unternehmens.
- Definition:
Ein Unternehmen ist bilanziell überschuldet, wenn seine Passiva (Schulden) seine Aktiva (Vermögenswerte) übersteigen. Es liegt also negatives Eigenkapital vor. - Beispiel:
In der Bilanz stehen 1 Mio. Euro Schulden, aber nur 800.000 Euro Vermögenswerte. Das ergibt ein Eigenkapital von -200.000 Euro. - Folgen:
Bilanzielle Überschuldung führt allein nicht automatisch zur Insolvenzpflicht. Viele Unternehmen haben zeitweise negatives Eigenkapital, z. B. bei Start-ups oder in Krisenphasen, sind aber trotzdem zahlungsfähig. - Relevanz:
Relevant für die Beurteilung durch Investoren, Banken oder Wirtschaftsprüfer – aber keine zwingende rechtliche Konsequenz.
2. Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn
Dieser Begriff stammt aus dem Insolvenzrecht (§ 19 InsO) und ist eine der beiden zentralen Insolvenzgründe (neben Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO).
- Definition:
Ein Unternehmen ist insolvenzrechtlich überschuldet, wenn:- Die Passiva die Aktiva übersteigen (wie bei der bilanziellen Überschuldung),
und - Keine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht.
- Die Passiva die Aktiva übersteigen (wie bei der bilanziellen Überschuldung),
- Fortführungsprognose:
Das bedeutet: Es ist aus Sicht der Geschäftsführung nicht überwiegend wahrscheinlich, dass das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten bestehen kann und zahlungsfähig bleibt. Gibt es jedoch eine tragfähige Planung, entfällt die insolvenzrechtliche Überschuldung – selbst bei negativem Eigenkapital. - Folgen:
Bei insolvenzrechtlicher Überschuldung muss der Insolvenzantrag gestellt werden, in der Regel innerhalb von 6 Wochen.
Kurz gesagt:
| Merkmal | Bilanzielle Überschuldung | Insolvenzrechtliche Überschuldung |
|---|---|---|
| Grundlage | Handelsrecht / Bilanz | Insolvenzrecht (§ 19 InsO) |
| Definition | Negatives Eigenkapital | Vermögen < Schulden + keine Fortführung |
| Prüfung der Fortführungsprognose? | Nein | Ja |
| Insolvenzpflicht? | Nein | Ja, wenn keine Fortführungsprognose vorliegt |
| Typische Relevanz | Für Bilanzanalyse, Rating, Finanzierung | Für Geschäftsführung und Insolvenzvermeidung |
Fazit:
- Bilanzielle Überschuldung ist ein rechnerischer Zustand – negativ, aber nicht automatisch existenzbedrohend.
- Insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein rechtlicher Tatbestand, der bei Nichthandeln straf- und haftungsrechtliche Folgen haben kann.
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Schaut man sich die Bilanz 2023 der TGI AG an, die uns in der Redaktion vorliegt genau an, dann geht hieraus eben ein negatives Eigenkapital hervor. Nun mögen manche sicherlich überrascht sein, wenn sie das lesen, wir auch, denn wir dachten TGI AG wäre ein „Milliardenunternehmen“. Nun gut!
Zudem ist es eine Kleinstgesellschaft — das Unternehmen, das den Gold- und Finanzmarkt revolutioniert :DDDD
https://www.llv.li/serviceportal2/amtsstellen/amt-fuer-justiz/handelsregister/merkblaetter/035_merkblatt-betreffend-den-verzicht-auf-die-prueferische-durchsicht-review-bei-kleinstunternehmen.pdf
„Als Kleinstgesellschaften gelten Rechtseinheiten, die mindestens zwei der drei
nachstehenden Grössenkriterien nicht überschreiten:
– CHF 450‘000 Bilanzsumme;
– CHF 900‘000 Nettoumsatzerlöse;
– im Durchschnitt des Geschäftsjahres 10 Mitarbeiter.
Zu beachten: Ab dem Geschäftsjahr 2024 gelten neue Grössenklassen für Kleinstgesellschaften
(siehe LGBl. 2024 Nr. 170):
– CHF 580’000 Bilanzsumme;
– CHF 1’160’000 Nettoumsatzerlöse.“
Somit ist die TGI AG. nach eigenen Aussagen, kein Kleinstunternehmen, zumindest bis 2024, so viel wie in den letzten Videos von „Glauben“ und „Gemeinschaft“ die Rede ist kann man sich aber fragen ob sie nicht inzwischen eine Sekte ist. *sakasmusaus*
Man kann sich allerdings fragen ob die Zahlen im Jahresbericht oder die Zahlen in den marktschreierischen Werbevideos richtig sind.
Anmerkung der Redaktion:
Nein kann man nicht, denn die Jahresrechnung wurde beim Amt für Justiz vom Unternehmen eingereicht und hinterlegt. Dagegen ist das Geschwafele im Video reines Marketing
Prüft denn das Amt für Justiz diese Zahlen?
Anmerkung der Redaktion:
Wenn überhaupt dann über eine Steuerprüdung, aber anders als in Deutschland, hält man seine Unternehmen und Bürger für ehrlich in Liechtenstein.Die Bilanz ist aus 2023 auch das muss man ja mal sehen.Möglich das die Bilanz 2024 schon ganz anders aussieht. Wir wissen aber auch alle, das im Vertrieb gerne mal auf den „Putz geklopft wird“ wie wir in Deutschland sagen.Das auch, weil ganz wenige auf die Idee kommen, das einmal nachzuprüfen.
Aber warum sollten die sich in einer beim Gericht hinterlegten Bilanz schlechter darstellen?
Gegenüber dem Finanzamt würde ich’s ja noch verstehen…
Laut der Bilanz ist das ja praktisch eine leere Hülle. Aber ich bin mal neugierig auf die Bilanz 2024, die gemäß Gesetz bis 31.12.25 hinterlegt werden muss (eh später als in Österreich, da wär’s der 30.09.).
Wie man aus minus 4000 Franken Eigenkapital plus 230 Millionen macht…..
It`s magic! *rofl*