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Tethys Investment Alliance: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und Identitätsmissbrauch

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Aktivitäten im Zusammenhang mit den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“ sowie den Webseiten „tethys-alliance.de“ und „tethys-uberblick.com“. Ebenfalls Gegenstand der Warnung sind die Apps „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht geben die unbekannten Betreiber vor, Mitarbeiter der in Baku, Boston und Dubai ansässigen Tethys Investment Management LLC zu sein. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu aufgefordert, über die genannten Apps Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Nach derzeitigen Erkenntnissen der BaFin besteht jedoch kein Zusammenhang zwischen den genannten Angeboten und der Tethys Investment Management LLC oder mit ihr verbundenen Unternehmen beziehungsweise deren Mitarbeitenden. Vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.

Typischer Ablauf der Geschäftsanbahnung

Aus vergleichbaren Fällen ist der Aufsicht ein wiederkehrendes Muster bekannt:

Zunächst werden über soziale Medien Werbeanzeigen geschaltet, in denen etwa kostenlose Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Aktienhandel angeboten werden. Dabei wird häufig mit bekannten Wirtschaftsexperten oder lizenzierten Instituten geworben. Interessierte sollen per WhatsApp Kontakt aufnehmen und einer Gruppe beitreten.

In den Gruppen tritt ein vermeintlicher Experte auf, unterstützt von einer Assistenz, und vermittelt zunächst grundlegende Finanzkenntnisse sowie angeblich lukrative Anlagestrategien. Über mehrere Wochen wird Vertrauen aufgebaut, bevor ein angeblich innovatives Investitionssystem oder ein vorbörslich erwerbbarer Krypto-Token vorgestellt wird, mit dem hohe Gewinne möglich sein sollen.

Zusätzlich werden Marketing-Aktionen wie tägliche „Check-Ins“ oder Gewinnspiele eingesetzt, um die Gruppenmitglieder zu binden. Schließlich werden Interessierte aufgefordert, sich bei einer externen Handelsplattform, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden. Der Zugang wird häufig als exklusiv oder zeitlich begrenzt dargestellt.

Teilweise ermöglichen die Betreiber eine testweise Nutzung der Plattform und stellen dafür sogar kleine Geldbeträge zur Verfügung. Anfangs sind geringe Testauszahlungen möglich, um Vertrauen zu schaffen. Einzahlungen erfolgen häufig über ausländische Konten oder in Kryptowerten. Später steigt der Druck auf die Anlegerinnen und Anleger, weitere Gelder zu investieren. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder vollständig verweigert. Zudem wechseln die Internetadressen der Plattformen häufig.

Erlaubnispflicht und Rechtsgrundlage

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter ohne entsprechende Zulassung auf. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

BaFin, Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten grundsätzlich zu besonderer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Angebote sollten sorgfältig geprüft und Anbieter gründlich recherchiert werden, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

Aktuelle Warnungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen sowie weitere Informationen zum Schutz vor Finanzbetrug veröffentlicht die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

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