Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 56/26 hat das Amtsgericht Wiesbaden am 10. Februar 2026 wesentliche Entscheidungen zur Fortführung der Teltec AG getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in Mainz Kastel, eingetragen unter HRB 27296, steht damit weiterhin im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens, das auf eine geordnete Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation abzielt.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt aus Frankfurt am Main bestellt. In dieser Funktion überwacht er die Vermögenslage des Unternehmens und begleitet das Verfahren im Interesse der Gläubiger, ohne dabei die operative Leitung zu übernehmen. Die Teltec AG bleibt berechtigt, ihr Vermögen eigenständig zu verwalten und über wirtschaftliche Entscheidungen selbst zu verfügen, steht dabei jedoch unter der Kontrolle des Sachwalters, der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben sicherstellt.
Besondere Bedeutung kommt der gerichtlichen Anordnung zu, wonach Zahlungen an Sozialversicherungsträger künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Diese Regelung soll die Transparenz der Zahlungsströme gewährleisten und sicherstellen, dass finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des laufenden Verfahrens kontrolliert und geordnet erfüllt werden. Mit der Einsetzung der vorläufigen Sachwalterschaft wird die Grundlage geschaffen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend zu prüfen und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine mögliche Restrukturierung unter Eigenverwaltung zu sichern.
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