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Teilannulierung

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Das litauische Verfassungsgericht hat heute die Annullierung des Wahlergebnisses in einem Wahlkreis für gültig erklärt. Die Zentrale Wahlkommission hatte nach dem ersten Durchgang bei der Parlamentswahl am 14. Oktober die Ergebnisse in einem Wahlkreis wegen Stimmenkaufs und Wahlbetrug durch einen Kandidaten der Arbeitspartei für ungültig erklärt. Der Kandidat war auf den zweiten Platz gekommen.

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