Startseite Allgemeines te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der te Solar Sprint III GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 25. November 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Anleihe der Mörwald Holding GmbH: Genuss mit Risiko – Anleger:innen sollten genau hinsehen

Die Vorstellung klingt verlockend: Inmitten der idyllischen Weinlandschaft Niederösterreichs sollen historische Weinkeller...

Allgemeines

Öffentliche Zustellung Equity Research Ventures PTE. LTD. – BaFin – WA 35-Wp 5427/00001#00577 30.01.2026

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Öffentliche Bekanntmachung eines Auskunfts- und Vorlageersuchens gem. § 6...

Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zum vinkulierten Namensgenussrecht „Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH“ zum 31. Dezember 2025

  Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Winsen (Luhe) Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß...