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te energy sprint I GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen

Leovinus (CC0), Pixabay
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Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der te energy sprint I GmbH & Co. KG gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

Möglicher Ausfall von Forderungen

Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Emittentin: te energy sprint I GmbH & Co. KG
Anschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz

Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:

Bezeichnung der Vermögensanlage: te energy sprint FESTZINS I
Art der Vermögensanlage: Nachrangdarlehen
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: Verkaufsprospekt vom 27.01.2017 (veröffentlicht am 01.02.2017)

Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Die Geschäftsführung der te management GmbH, Aschheim, hat die Emittentin darüber informiert, dass die te management GmbH am 02.06.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt hat. Der Emittentin stehen aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an die te management GmbH Forderungen gegen diese auf Zins- und Rückzahlung zu. Durch die Insolvenz der te management GmbH ist die Vornahme von Zahlungen auf diese Forderungen der Emittentin gefährdet. Ein Ausfall dieser Forderungen hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Auszahlung der aufgelaufenen Zinsen und auf Rückzahlung der von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zu gefährden.

Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

Die Neubewertung der wirtschaftlichen Lage der Projektgesellschaft te management GmbH erfolgte anlässlich deren Mitteilung über die Insolvenzantragstellung am 02.06.2021.

Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekannt gemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

Chemnitz, 04.06.2021

te energy sprint I GmbH & Co. KG,
vertreten durch die Komplementärin te Verwaltung II GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Rainer J. Langnickel

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