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Tarifvertrag für Auszubildende im Elektrohandwerk in Brandenburg für allgemeinverbindlich erklärt

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Ministerium gibt grünes Licht für bessere Ausbildungsbedingungen ab dem 1. September 2025

Potsdam – Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg hat am 14. November 2025 einen wichtigen Schritt zur Stärkung der dualen Ausbildung im Handwerk unternommen: Der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg wurde für den Bereich Brandenburg mit Wirkung zum 1. September 2025 für allgemeinverbindlich erklärt.

Damit gelten die tariflichen Regelungen künftig auch für nicht tarifgebundene Betriebe dieser Branche im Land Brandenburg – mit einer Ausnahme: § 6 des Tarifvertrags ist von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.

Tarifliche Regelungen im Überblick

Geltungsbereich:
Der Tarifvertrag erfasst alle Betriebe in Berlin und Brandenburg, die handwerksmäßig elektro- und informationstechnische Anlagen installieren oder entsprechende Dienstleistungen anbieten. Persönlich gilt er für alle technischen und kaufmännischen Auszubildenden in diesen Betrieben – unabhängig vom Geschlecht.

Vergütung:
Die Ausbildungsvergütung steigt stufenweise an:

  • ab 01.09.2025:

      1. Lehrjahr: 936 €

      1. Lehrjahr: 1.040 €

      1. Lehrjahr: 1.144 €

      1. Lehrjahr: 1.248 €

  • ab 01.09.2026:

      1. Lehrjahr: 972 €

      1. Lehrjahr: 1.080 €

      1. Lehrjahr: 1.188 €

      1. Lehrjahr: 1.296 €

Arbeitszeit:
Die tarifliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Bei Mehr-, Nacht- oder Wochenendarbeit gelten die üblichen Zuschläge. Die Abgeltung von Überstunden erfolgt vorrangig in Freizeit.

Urlaub & Sonderzahlungen:

  • Anspruch auf mindestens 27 Urlaubstage pro Jahr, analog zum ersten Gesellenjahr.

  • Zusätzlich erhalten Auszubildende:

    • ein Urlaubsgeld in Höhe von 10 % der Juni-Vergütung (bis 15. Juli),

    • eine Sonderzahlung ab dem 2. Lehrjahr in Höhe von 10 % der November-Vergütung (bis 15. Dezember).

Anspruchsfristen:
Ansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Eine weitere Frist von 3 Monaten gilt für eine gerichtliche Geltendmachung, falls keine Einigung erfolgt.

Laufzeit:
Der Tarifvertrag tritt zum 1. September 2025 in Kraft und ist erstmalig zum 31. August 2027 kündbar.

Stärkung der Ausbildung im Handwerk

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung stärkt das Land Brandenburg die Qualität und Attraktivität der Ausbildung im Elektrohandwerk. Sie sorgt für einheitliche Mindeststandards, mehr soziale Absicherung und fairere Bedingungen für Auszubildende – unabhängig davon, ob ein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht.

Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf Wunsch eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten bei den Tarifvertragsparteien anfordern.

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