Politik

Szenario der US-Wahl

Free-Photos (CC0), Pixabay
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US-Präsident Donald Trump könnte sich einem Medienbericht zufolge im Fall eines Vorsprungs in der Nacht der US-Wahl noch vor Ende der Stimmenauszählung zum Sieger erklären. Die Nachrichtenseite Axios berichtete gestern (Ortszeit) unter Berufung auf drei ungenannte Quellen, der Republikaner habe entsprechende Pläne mit Vertrauten besprochen. Wegen der Pandemie wird eine Rekordzahl an Briefwählern erwartet.

Umfragen zufolge wollen vor allem Anhänger des Demokraten Joe Biden davon Gebrauch machen. In umkämpften Bundesstaaten wie Pennsylvania können Briefwahlstimmen noch Tage nach der Wahl ausgezählt werden.

Das könnte dazu führen, dass Trump bei der Wahl in der Nacht auf Mittwoch vorne liegt, sein Vorsprung sich aber in den Tagen danach in eine Niederlage verwandelt. Dann würden die Wahlleute in den Bundesstaaten, in denen sich das Ergebnis dreht, doch nicht Trump, sondern Biden zugesprochen. Das könnte bei einem knappen Ergebnis entscheidend sein – der Sieger braucht mindestens 270 der 538 Wahlleute aus den Bundesstaaten.

Trump forderte bei einem Wahlkampfauftritt in Dubuque im Bundesstaat Iowa erneut, ein Wahlergebnis müsse in der Nacht auf Mittwoch vorliegen. „Das ist immer so gewesen, und so sollte es sein.“ Trump behauptet seit Monaten ohne jeden Beleg, dass Briefwahl Betrug Vorschub leistet. Er bereitet damit nach Ansicht von Kritikern das Feld dafür, bei einer Niederlage das Ergebnis anzuzweifeln.

Axios berichtete, Trumps Team bereite sich darauf vor, ohne Grundlage zu behaupten, dass die Demokraten die Wahl „gestohlen“ hätten, sollte sich das Ergebnis in Pennsylvania nach der Wahlnacht zu Bidens Gunsten drehen. Auch Trump-Wahlkampfberater Jason Miller warf den Demokraten vor, einen Wahlsieg nach der Wahl „stehlen“ zu wollen. Miller sagte im Sender ABC: „Wir glauben, dass wir in der Wahlnacht mehr als 290 Wahlleute haben werden.“ Egal, was die Demokraten für „Klagen oder was auch immer für einen Unsinn“ versuchen – Trump werde ausreichend Wahlleute haben, um für eine zweite Amtszeit wiedergewählt zu werden.

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