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SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG – Bekanntmachung gemäß § 61 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über den Erlass einer Verfügung nach § 32b GWB

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Land Baden-Württemberg

Bekanntmachung
gemäß § 61 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
über den Erlass einer Verfügung nach § 32b GWB

Vom 8. Juni 2022

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG wegen Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Gasgrund- und Ersatzversorgung erlässt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg (EKartB) nach § 32b Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbs­beschränkungen (GWB) folgende Verfügung:

1.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser erklärt die von der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG angebotenen Verpflichtungszusagen vom 10. Mai 2022 gemäß § 32b Absatz 1 GWB, soweit sie sich auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen 4-4452.87/​754 beziehen, für bindend.
2.
Die EKartB wird vorbehaltlich des § 32b Absatz 2 GWB von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB keinen Gebrauch machen; das Verfahren gegen die Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG wird eingestellt.
3.
[Kostenentscheidung]

Stuttgart, den 8. Juni 2022

4-4452.87/​754

Landeskartellbehörde
für Energie und Wasser Baden-Württemberg
beim Ministerium für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Im Auftrag
Hammer

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